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von bea+Michelle  am 19.06.2021, 15:00 Uhr

Pflegegeld rückwirkend

Weiß das jemand?

Nach einem Widerspruch des Pflegegrades 1 wurde jetzt meiner Mutter Pflegegrad 2 zugesprochen. Das Pflegegeld ist Rückwirkend aber nur ab April. Der Antrag selber wurde im Oktober gestellt, der Widerspruch im November.

Eigenltich wird doch das Pflegegeld ab Antragsellung nach gezahlt.

Ist das bei Widerspruch anders?

 
13 Antworten:

Re: Pflegegeld rückwirkend

Antwort von Sille74 am 19.06.2021, 16:01 Uhr

Das geht so oder so, jenachdem, ab wann die Pflegekasse die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 als erfüllt ansieht; hier halt aus irgendeinem Grund (nicht ganz unwahrscheinlich, weil sie dann kürzer zahlen muss ...) erst ab April ... Kommt öfter vor.

Ist das schon der Widerspruchsbescheid, der vom Widerspruchsausschuss erlassen wurde (da steht dann normalerweise fett Widerspruchsbescheid drauf und am Schluss muss die Rechtsbehelfsbelehrung sein, dass gegen diesem Bescheid Klage beim Sozialgericht xy eingelegt werden kann) oder kommt das Schreiben noch "ganz normal" von der Pflegekasse? Dann wäre das Schreiben als Teilabhilfebescheid werten.

Im ersteren Fall müsstet Ihr tatsächlich klagen, wenn Ihr mit Pflegegrad 2 erst ab April nicht einverstanden seid und in der Klagebegründung halt argumentieren, warum Ihr schon ab Antragstellung Pflegegrad 2 seht. Im zweiten Fall könnt Ihr das Ergebnis entweder akzeptieren. Dann wäre das Widerspruchsverfahren erledigt, es erginge kein Widerspruchsbescheid mehr und eine Klage wäre daher nicht möglich. Oder Ihr schreibt zurück, dass Ihr mit dem späten Zeitpunkt erst ab April für Pflegegrad 2 nicht einverstanden seid und Ihr bei der Auffassung bleibt, Pflegegrad 2 liege ab Antragstellung vor, und bittet um Vorlage an den Widerspruchsausschuss und Erlass eines Widerspruchsbescheids. Wenn der dann mommt, habt Ihr, falls nötig und gewollt, wieder die Klagemöglichkeit.

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Re: Pflegegeld rückwirkend

Antwort von bea+Michelle am 20.06.2021, 11:16 Uhr

Dank Dir. Das war jetzt der Bescheid von der Pflegekasse.

Klagen werden wir nicht, wir sind ja froh, das sie jetzt überhaupt die 2 bekommen hat(nach telefoninterviews und einen Termin, wo sich von MDK keiner gemeldet hat und wir hier doof rum sassen und gewartet haben(auf meine Mail zum MDK kam dann, das der Termin gecancelt wurde, meine Mutter sollte einen Brief erhalten haben, Tja, hatte sie aber nicht, der kam einen Tag nach dem Termin...)

Das hat alles Nerven gekostet.

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Re: Pflegegeld rückwirkend

Antwort von ohno am 20.06.2021, 15:14 Uhr

Hallo! Richtig wäre ab Antragstellung, nämlich ab Oktober. Ich würde zumindest den Differenzbetrag anmahnen mit Fristsetzung.

Ich habe gegen den Pflegegrad meiner Tochter nach Erstantrag erfolgreich Widerspruch eingelegt, und die Differenz komplett erhalten. Also rückberechnet bis zum Monat des Erstantrags. Meine Schwester hat genau das gleiche gemacht und erhalten. Es ist aber so, das man den ersten Monat nur anteilig erhält, aber in Deinem Fall geht es ja um einiges an Geld, ich würde es zumindest versuchen, das Geld steht Deiner Mama ja auch zu!

Viele Grüße ohno

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Re: Pflegegeld rückwirkend

Antwort von bea+Michelle am 20.06.2021, 17:40 Uhr

Danke auch dir. Ich habe da jetzt nochmal nachgefragt

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Re: Pflegegeld rückwirkend

Antwort von Sille74 am 20.06.2021, 19:27 Uhr

Nein, dass nur rückwirkende Feststellung des höheren Pflegegrads ab Antragstellung "richtig" wäre, kann man so nicht sagen! Das muss nicht so sein. Das wäre dann eine Vollabhilfe des Widerspruchs und das Optimale und eigentlich ja auch das Angestrebte. Trotzdem kann natürlich die Pflegekasse aich so auf den Widerspruch wie hier, indem sie sagt: Pflegegrad 2 ab Antragstellung nein, aber neue ärztliche Unterlagen, das neuerliche Gutachten, also einfach (angeblich) neue Erkenntnisse, haben ergeben, ab April. Das kann man dann halt entweder so akzeptieren, weil man froh ist, überhaupt auf den höheren Pflegegrad gekommen zu sein oder eben nicht, dann muss man hlt gegen den späteren Zeitpunkt argumentieren ...

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Re: Pflegegeld rückwirkend

Antwort von Sille74 am 20.06.2021, 19:33 Uhr



Ich hätte auch nachgehakt und signalisiert, dass ich mit dem späteren Zeitpunkt für den höheren Pflegegrad nicht einverstanden bin.

Es war aber halt mit großer Wahrscheinlichkeit KEIN "Fehler" der Pflegekasse in dem Sinn, dass sie sich vertan hat und eigentlich ab Antragstellung gewähren wollte oder gar muss und auf das Nachhaken "ja hoppla, Sie haben ja so Recht" sagt, sondern sie wird vermutlich erläutern, warum sie erst ab April Pflegegrad 2 gewähren will ...

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Definitiv ab Antrag, auch wenn nur telefonisch

Antwort von Laufente123 am 20.06.2021, 22:03 Uhr

Wir hatten auch ein Problem. Falsches Datum kam aber daher, weil wir den Antrag selbst heruntergeladen hatten und dann dort ein falsche Datum automatisch vermerkt wurde.

Also bei uns Antrag per Anruf im Oktober, Antrag erst im Dez/Januar vollständig ausgefüllt, Begutachtung Anfang Februar (telefonisch), Ergebnis ca. Ende März mit Starttermin Januar, Widerspruch ca. Anfang April (Termin aber auch Stufe), korrektur des Termins sofort nach einer Woche, Widerspruchsbearbeitung an sich hat dann aber noch gedauert.

Bei uns Baden Württemberg.
Und ja, die gelder wurden rückwirkend ab Oktober gezahlt.

Also einfach nochmal anrufen.
VG
Laufente

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Re: Definitiv ab Antrag, auch wenn nur telefonisch

Antwort von Laufente123 am 20.06.2021, 22:04 Uhr

Pflegegrad 3 kam am Ende raus. Erstes Ergebnis war 2.
Alles ohne Klage.. nur Anruf bzw. Mail.
LG
Laufente

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NEIN, nix definitiv! Das ist nicht "automatisch" und immer so ...

Antwort von Sille74 am 21.06.2021, 0:03 Uhr

Das kann so laufen und ist der Optimalfall, MUSS aber leider nicht ... Man kann mit seinem Widerspruch VOLL Recht bekommen. So war es bei Euch. Dann bekommt man die angestrebte (höhere) Pflegestufe rückwirkend ab Antragstellung (egal, in welcher Form der Antrag gestellt wurde, Hauptsache, er wurde als solcher vermerkt). Es kann aber auch sein, und das kommt nicht selten vor, die Pflegekasse sieht aus ihrer Sicht die Voraussetzungen für den höheren Pflegegrad erst ab irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Widerspruchsverfahrens als erfüllt an und nicht schon ab Antragstellung. Dann erlässt sie einen entsprechenden (Teilabhilfe)Bescheid. Einen solchen hat die AP wohl bekommen. Den kann man entweder akzeptieren oder man erklärt sich nicht einverstanden, weil man eben der Meinung ist, der höhere Pflegegrad habe schon bei Antragstellung vorgelegen. Diese Erklärung würde ich immer SCHRIFTLICH abgeben.

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Re: NEIN, nix definitiv! Das ist nicht "automatisch" und immer so ...

Antwort von bea+Michelle am 21.06.2021, 15:46 Uhr

"Dann erlässt sie einen entsprechenden (Teilabhilfe)Bescheid. Einen solchen hat die AP wohl bekommen. "
Ja,Danke, so hat mir die KK das jetzt auch erzählt...
also nehmen wir das zähneknirschend so hin, weil uns für das weitere Procedere die Nerven mittlerweile fehlen.

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Re: NEIN, nix definitiv! Das ist nicht "automatisch" und immer so ...

Antwort von Sille74 am 21.06.2021, 17:43 Uhr

"..., weil uns für das weitere Procedere die Nerven mittlerweile fehlen."

Kann ich verstehen! Denn um evtl. - sicher ist das ja auch nicht - ein Ergebnis im eigenen Sinne zu bekommen, müsste man wohl in die Klage gehen. Der Widerspruchsbescheid fällt doch eher selten anders aus als der/die von der Leistungs- und Widerspruchsabteilung erlassenen Bescheide. Das Ärgerliche: genau darauf spekuliert halt die Krankenkasse, nämlich dass der Versicherte froh ist, überhaupt höher gekommen zu sein und entnervt aufgibt.

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Re: NEIN, nix definitiv! Das ist nicht "automatisch" und immer so ...

Antwort von bea+Michelle am 22.06.2021, 9:12 Uhr

Ja, da hast du wohl recht. Aber meine Mutter ist so nun auch zufrieden..

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Re: NEIN, nix definitiv! Das ist nicht "automatisch" und immer so ...

Antwort von ohno am 22.06.2021, 22:34 Uhr

Ich hab die Zahlen jetzt nicht im Kopf und google jetzt auch nicht, aber die Differenz von Oktober bis März wäre jetzt wahrscheinlich nicht soooo mega hoch. Wenn es trotzdem relevant und zur Kostendeckung nützlich wäre, könnte sie Klage beim Sozialgericht einreichen lassen. Kosten entstehen keine und sie muss sich nicht kümmern. Wäre noch überlegenswert, aber auch kein Muss, wenn die Mama da keinen großen Wert drauf legt.

Alles Gute :-)
ohno

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