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Geschrieben von Sille74 am 21.06.2021, 0:03 Uhr

NEIN, nix definitiv! Das ist nicht automatisch und immer so ...

Das kann so laufen und ist der Optimalfall, MUSS aber leider nicht ... Man kann mit seinem Widerspruch VOLL Recht bekommen. So war es bei Euch. Dann bekommt man die angestrebte (höhere) Pflegestufe rückwirkend ab Antragstellung (egal, in welcher Form der Antrag gestellt wurde, Hauptsache, er wurde als solcher vermerkt). Es kann aber auch sein, und das kommt nicht selten vor, die Pflegekasse sieht aus ihrer Sicht die Voraussetzungen für den höheren Pflegegrad erst ab irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Widerspruchsverfahrens als erfüllt an und nicht schon ab Antragstellung. Dann erlässt sie einen entsprechenden (Teilabhilfe)Bescheid. Einen solchen hat die AP wohl bekommen. Den kann man entweder akzeptieren oder man erklärt sich nicht einverstanden, weil man eben der Meinung ist, der höhere Pflegegrad habe schon bei Antragstellung vorgelegen. Diese Erklärung würde ich immer SCHRIFTLICH abgeben.

 
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