Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von ohno am 20.06.2021, 15:14 Uhr

Pflegegeld rückwirkend

Hallo! Richtig wäre ab Antragstellung, nämlich ab Oktober. Ich würde zumindest den Differenzbetrag anmahnen mit Fristsetzung.

Ich habe gegen den Pflegegrad meiner Tochter nach Erstantrag erfolgreich Widerspruch eingelegt, und die Differenz komplett erhalten. Also rückberechnet bis zum Monat des Erstantrags. Meine Schwester hat genau das gleiche gemacht und erhalten. Es ist aber so, das man den ersten Monat nur anteilig erhält, aber in Deinem Fall geht es ja um einiges an Geld, ich würde es zumindest versuchen, das Geld steht Deiner Mama ja auch zu!

Viele Grüße ohno

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.