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Geschrieben von ninas59 am 26.02.2007, 15:28 Uhr

Pflaumenmus, bevor du jetzt weiterhin auf nebensächlickeiten rumreitest.

Wilma IST eine Betroffene, die sich von eurem virtuellen Klageweiberdasein belästigt fühlt.

Ist es nicht paradox, wenn du von betroffenen Eltern Toleranz auf das Recht DEINER Trauer um DEREN Kinder einforderst?

Wie muss das aussehen? Müssen im Extremfall die betroffenen Eltern vor dem Grab ihrer Kinder Platz für trauernde Zeitungleser freihalten?

 
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