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Geschrieben von Ruto am 24.06.2022, 23:34 Uhr

Paragraf 219a wurde gestrichen...

Gut so!

Und zu den Diskussionen: Die Gesetzesänderung lässt nun zu, dass Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen und mit welchen Methoden. Das, was jeder Zahnarzt über seine Paradontitis Behandlung darf.
Abtreibungen selbst sind nach wie vor verboten, dürfen nur unter speziellen Regelungen vorgenommen werden, an denen sich nichts geändert hat.

 
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