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von Leena  am 07.11.2017, 22:11 Uhr

Paradiesische Zustände ...

Wenn ich bei PWC oder Konsorten z.B. ein Seminar über steuerliches Verfahrensrecht halten würde, würde ich damit a) ureigensten Interessen dienen (mit dem Verfahrensrecht scheinen da einige so ihre Probleme zu haben) und b) absolut nichts Anrüchiges tun und hätte auch keinerlei Befangenheitskonflikte. Du glaubst doch nicht ernstlich, dass man da über aktuelle dienstliche Fälle sprechen würde? Das wäre doch potentieller beruflicher Selbstmord.

Nicht jede Nebentätigkeit in dem Bereich wäre anrüchig oder würde zu einem Konflikt führen - da ist der Artikel aber bemerkenswert substanzarm.

 
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