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Geschrieben von Jeckyll am 20.11.2011, 21:21 Uhr

Ok, ich gleube jetzt halten mich alle hier für total blöd...aber

meine Haftpflichtversicherung würde dafür zahlen, dass ich einen Teppisch in meiner Wohnung mit dem Bügeleisen versengt habe????????????????????
Echt?
Ich meine einen Versuch ist es wert, aber von alleine wäre ich nie darauf gekommen. Wenn ich (oder meine Kinder) bei anderen etwas kaputt machen, klar. Aber in meiner eigenen Wohnung?

Und das mit dem renovieren stimm schon. Sie war weiß gestrichen als wir eingezogen waren, Laminat und PVC neu verlegt. Also müsste ich laut Mietvertrag die Wohnung auch frisch weiß gestrichen übergen. Habe ich im Normalfall auch kein Problem damit (die Wände müssten auch defintiv gestrichen werden, sehen echt nicht mehr schön aus).

Jetzt habe ich zu allem Übel den Mietvertrag genau durchgelesen und darin steht, daß beim Mieterwechsel KEINE Zwischenablesung statt findet sondern der Betrag der Jahresabschlussrechnung nach Tagen aufgeteilt wird. ist das rechtens? Wenn die Ablesung wie in den letzen Jahren erst im März oder Mai statt findet, diese Werte aber nur für 2011 genommen werden (war die letzten Jahre so), dann zahle ich doch anteilig am Verbracu der Nachmieter für einige Monate mit.

Jeckyll

 
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