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Geschrieben von Abb am 21.11.2011, 2:13 Uhr

Der Teppich gehört doch Deinem Vermieter, oder?

Die Wohnung ist doch nicht Dein Eigentum, von daher greift hier die Haftpflicht. Es sei denn, es ist Dein privater Teppich, dann natürlich nicht, aber ich habe das so verstanden, dass der zur Wohnung gehört, also dem Vermieter. Von daher: Schaden melden, regulieren lassen. Haben wir bzw. Bekannte schon gehabt bei beschädigten Türrahmen oder Waschbecken.

LG
Susi

 
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