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Geschrieben von Cata am 20.11.2011, 16:47 Uhr

Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Kann das auch die Oma beantragen, wenn die Enkelin kurzfristig bei ihr wohnt?
Wo wird das beantragt?

 
20 Antworten:

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.11.2011, 16:56 Uhr

Du schickst das Kind für 9 Wochen in den Schüleraustausch und willst dafür auch noch Geld haben? Ich bin geplättet.

GsD erfüllt Ihr die Anspruchsvoraussetzungen nicht:
"Die Eltern müssen in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, um Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten zu können. Der Kindergeldanspruch ist damit an die gleichen Voraussetzungen geknüpft, wie die unbeschränkte Einkommenspflicht in Deutschland.
.......................
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes ist die tatsächliche körperliche Anwesenheit erforderlich. Eltern, die sich zusammenhängend länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten, haben hier normalerweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt."

Gefunden dort:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Eltern.html

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Doch, das ist mein Ernst!

Antwort von Cata am 20.11.2011, 17:10 Uhr

eine Mutter ist Rentnerin und hats auch nicht so dicke. Und warum soll man nicht beantragen was einem zusteht?
Meines Wissens koennen auch Grosseltern Kindergeld erhalten. Und das hat nichts damit zu tun ob die Eltern in Dtl. leben, wenn das Kind bei den Grosseltern lebt. Schliesslich hat das Kind die dt. Staatsbuergerschaft.
Und wieso GsD? Was geht dir dabei ab?

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Re: Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Antwort von tafkei am 20.11.2011, 17:25 Uhr

Kindergeld ableiten ist eine komplizierte Sache und lohnt sich für kurzfristig kaum. Grundsätzlich ist immer der Sorgeberechtigte bezugsberechtigt.
Du kannst der Oma doch einfach das Kindergeld überweisen, ist doch einfacher.
Viele Grüße

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Ich bekomme doch gar keines,

Antwort von Cata am 20.11.2011, 17:34 Uhr

weil wir in Amerika leben.
Meine Mutter faends super, wenn sie das Kindergeld bekommen wuerde. Sie musste in Vorruhestand gehen, weil sie vor 2 Jahren, mit 60, arbeitslos wurde, hat deshalb ne niedrige Rente. Klar kann ich genug ueberweisen, aber es waer doch klasse, wenn die zwei noch extra was verbraten koennten.

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Re: Ich bekomme doch gar keines,

Antwort von tafkei am 20.11.2011, 17:45 Uhr

Das geht dann nicht, weil das Kind nicht ständig im Haushalt lebt und die Oma nicht die Sorgeberechtigte ist. Sie kann das Sorgerecht auch nicht kurzfristig übernehmen, da Dir sonst die elterliche Sorge erst entzogen werden müsste. In dem Fall wäre zuerst das Jugendamt Kindergeldberechtigt...

Es führt kein Weg dahin...
Man könnte nur einen steuerlichen Vorteil erwirken, in dem das Kind aus einer Not heraus bei der Großmutter gepflegt werden müsste. Das wären dann Versorgung minderjähriger im Haushalt. Das geht auch nur, wenn Du Deine Elterliche Sorge auf Grund von Krankheit nicht ausführen könntest.

Viele Grüße

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Re: Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Antwort von Christine70 am 20.11.2011, 18:00 Uhr

nein, die oma bekommt kein kindergeld, weil die eigentlichen erziehungsberechtigen ihren daueraufenthalt nicht in D haben.

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Re: Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Antwort von Leena am 20.11.2011, 18:39 Uhr

Lies mal im EStG nach - eine Oma, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, hat auch einen Kindergeldanspruch, wenn sie das Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen hat (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ein kurzfristiger Besuch (auch von 9 Wochen) führt nicht zu einer Haushaltszugehörigkeit im Sinne dieser Vorschrift.

So gesehen - nein, kein Anspruch auf Kindergeld.

Mit der Staatsbürgerschaft des Kindes hat das im Übrigen nichts zu tun. :-)

Warum sollte übrigens ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn Dein Kind ein paar Wochen die Oma besucht?

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Re: Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Antwort von Maximum am 20.11.2011, 19:52 Uhr

ja dann müssen sie halt weniger verbraten...nech...

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Was ist daran so abwegig?

Antwort von Cata am 20.11.2011, 19:59 Uhr

Wenn sie zur Oma zieht und dort gemeldet wird, weiss ja erstmal niemand von diesem Amt wie lange. Wenn Oma sie dann nach 2 Monaten abmeldet und nach Hause schickt, dann ist das eben so.
Sie darf ja nach Dtl. ziehen und bei Oma wohnen und zur Schule gehen, warum sollte da kein Anspruch bestehen?
Das ist vermutlich, wie Vieles, Auslegungssache, daher meine Frage.
Ich lese mir auch alles dazu durch, eindeutig erscheint mir das jedoch nicht ganz, und fragen lohnt sich in dem Falle doch, oder?

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jaja der DEUTSCHE steuerzahler ist immer der schmierenfink

Antwort von DecafLofat am 20.11.2011, 20:04 Uhr

aber die im ausland lebenden bedienen sich mitunter noch viel doller an den töpfen.
pfui.

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Re: Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Antwort von Reni+Lena am 20.11.2011, 20:06 Uhr

nein, weil die Oma nicht das Sorgerecht hat. Das müsste erst auf die Oma übertragen werden..
Das geht oft nichtmal bei Pflegekindern die für ´Jahre im Haushalt der Pflegeeltern wohnen. Solange DU das Sorgerecht hast bekommt die Oma keinen Pfennig.

Lg reni

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Re: Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Antwort von mamsje am 20.11.2011, 20:25 Uhr

... und das ist auch gut so.

Schmarotzer.

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Re: Was ist daran so abwegig?

Antwort von Leena am 20.11.2011, 21:05 Uhr

Schau mal hier, da wird der Begriff "Haushaltsaufnahme" erläutert:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Eltern.html#d1.6Haushaltsaufnahme

"Bei Pflege-/Großeltern und Stiefmutter/-vater ist der Kindergeldanspruch davon abhängig, dass der Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Ein Kind ist nur dann in den Haushalt einer Person aufgenommen, wenn es ständig dort betreut und versorgt wird. Die bloße Anmeldung bei der Meldebehörde genügt nicht. Das Kind muss sich durchgängig in dem Haushalt aufhalten.

Eine bestehende Zugehörigkeit zu einem Haushalt wird allerdings durch eine vorübergehende auswärtige Unterbringung wegen Schul-/Berufsausbildung oder Studium des Kindes nicht unterbrochen."

Wenn Du liest, wirst Du daraus eindeutig herauslesen, dass Euer Kind weiterhin Eurem Haushalt zugehört, also hat die Oma definitiv legal keinen Kindergeldanspruch insoweit.

"Wenn sie zur Oma zieht und dort gemeldet wird, weiss ja erstmal niemand von diesem Amt wie lange. Wenn Oma sie dann nach 2 Monaten abmeldet und nach Hause schickt, dann ist das eben so."

Ganz klasse - Du hast vor, ganz bewusst entscheidungsrelevante Angaben zu verschweigen, nur um unbedingt Kindergeld zu bekommen, damit Oma und Enkel das Geld auf den Kopp kloppen können? Könnt Ihr es Euch nicht leisten, den Aufenthalt vom Enkel in Deutschland entsprechend selbst zu finanzieren?

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Schäm Dich...

Antwort von prinzesschen am 20.11.2011, 21:07 Uhr

schon wenn ich höre "was mir zusteht", da weiß ich schon, was für einen Menschen ich vor mir habe! Solche Schmarotzer-Einstellungen finde ich wirklich unterste Schublade, klar, kassieren wir mal fröhlich vom Staat, aber der Staat sind "WIR" und WIR bezahlen das alles!

Ivonne (heute mal ohne Grüße)

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Kindergeld hat NICHTS mit Sorgerecht zu tun

Antwort von maleja am 20.11.2011, 21:30 Uhr

Und wenn Enkel bei ihren Großeltern wohnen, bekommen die Großeltern sehr wohl das Kindergeld. Auch wenn die Eltern noch das Sorgerecht haben.

Wie das nun mit USA und Deutschland ist - da hab ich leider gar keine Ahnung. Ich kann mir aber schwer vorstellen, dass es für 9 Wochen Kindergeld geben wird. Ich denke, es wäre was anderes, wennn Dein Kind nun für 6 MOnate hierher käme. Aber ruf doch mal bei der Kindergeldstelle an. Wenn es geht, ist es ja nichts ungesetzliches und sie werden Dir dementsprechend antworten. Und wenn es nicht geht, dann geht´s eben nicht.

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Danke fuer die sachdienlichenlichen Hinweise

Antwort von Cata am 20.11.2011, 22:28 Uhr

Maleja, anrufen kann ich da nicht vom Ausland aus, liegt an der Nummer. Ich hab denen aber eine Mitteilung geschickt und werde wohl bald eine Antwort erhalten, danke.
Wenns nicht geht, gehts eben nicht. Falls es aber geht, schaeme ich mich nicht den Anspruch anzumelden, warum auch.
Warum manche sich so ueber eine Frage aufregen, versteh ich jetzt nicht. Immerhin sind wir auch Buerger dieses Landes und werden es auch bleiben und haben mit Sicherheit schon mehr in dt. Kassen eingezahlt als manche hier zusammen. Somit ist es auch unser Geld, auf das wir Anspruch erheben, wenn wir ein Recht darauf haben sollten. Also beruhigt euch wieder.

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warum auch?

Antwort von Christine70 am 21.11.2011, 6:24 Uhr

weil du hier keine steuern zahlst???

du nimmst den deutschen staat aus, ohne ein schlechtes gewissen zu haben.
wenn die oma es sich nicht leisten kann, das kind aufzunehmen, muss es eben zuhause bleiben.
oder ihr schickt geld, weil ihr in den 9 wochen ja weniger ausgaben habt, da kind ja nicht zuhause ist.

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In deutsche Kassen eingezahlt...

Antwort von Leena am 21.11.2011, 8:11 Uhr

"Warum manche sich so ueber eine Frage aufregen, versteh ich jetzt nicht. Immerhin sind wir auch Buerger dieses Landes und werden es auch bleiben und haben mit Sicherheit schon mehr in dt. Kassen eingezahlt als manche hier zusammen. Somit ist es auch unser Geld, auf das wir Anspruch erheben, wenn wir ein Recht darauf haben sollten."

Moment mal - Du schreibst, Ihr hättet "mehr in dt. Kassen eingezahlt als manche hier zusammen" (allein die Grammatik dieses Satzes finde ich schon bedenklich), damit wäre es auch "Euer Geld", auf das Ihr "Anspruch erheben" wollt. Von welchen Kassen redest Du da, und von welchen Ansprüchen?

Aus der Rentenkasse wird das Kindergeld nicht bezahlt, auch nicht von den Gesamtsozialversicherungen etc., und falls Du von Steuern sprechen solltest, so leitet sich daraus mitnichten irgendein Anspruch ab. Ich empfehle da dringend die Legaldefition von Steuern (§ 3 AO) nachzulesen:

"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen..."

Aus der Tatsache, dass man Steuern zahlt, mal Steuern gezahlt hat o.ä. leitet sich genau gar kein Anspruch auf irgendeine Gegenleistung an.

Anspruchsdenken par excellence...

(Im Übrigen habt IHR definitiv gar keinen Anspruch auf Kindergeld, den hätte allenfalls die Oma, aber eben auch nur bei Haushaltsaufnahme Eures Kindes, und die ist bei einem 'Schüleraustausch' eben NICHT gegeben.)

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Re: Danke fuer die sachdienlichenlichen Hinweise

Antwort von DecafLofat am 21.11.2011, 8:54 Uhr

jaja schon mehr eingezahlt als manche hier zusammen, und DARAUS dann eien anspruch herleiten? mal zur info, das ist kein "guthabenkonto" in das man einzahlt. das was reinkommt geht sofort wieder raus. und ich schließe mich dem beitrag von leena an.

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wenn ich mal ganz ehrlich sein soll, dann würde ich mir eher Gedanken machen

Antwort von wassermann63 am 21.11.2011, 10:25 Uhr

über die Auslandskrankenversicherung, die schulischen Freistellungsanträge und -bewilligungen etc. - ganz nach dem Vorbild der Gedanken, die sich die Eltern machen, die ihre Kinder für ein Schuljahr nach Amerika schicken - Stichwort: Schüleraustauschprogramm.

Was die Finanzierung eines privaten Auslandsaufenthalts der Kinder - vor allem bei Verwandten - anbelangt, so denke ich, dass hier die ausschließlich die Eltern angesprochen sind und nicht das Gastland, in dem zufälligerweise die Oma wohnt. Wenn du deiner Mutter Gutes tun willst - über die erfreuliche GEsellschaft der Enkel hinaus - dann fände ich persönlich es vielmehr angebracht, deiner Mutter eine adäquate Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Lg
JAcky

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