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Geschrieben von Abb am 20.11.2011, 21:04 Uhr

Nur keine Panik und keine Schnellschüsse

Hallo Jeckyll, mal kurz und knackig:

1. der Vermieter darf die Wohnung nicht doppelt vermieten.
Also: Wenn Dein Mietvertrag bis zum 31. Januar läuft, musst Du nicht einen Tag früher raus. Vermietet er früher, bist Du zu dem Zeitpunkt raus, wo die neue Familie einzieht. ABER: Immer schriftlich geben lassen. Möglicherweise hat er den Mietvertrag zum 1.2. geschlossen und lässt die Familie kulanterweise schon vorher einziehen.

2. Teppich ist generell Sache des Vermieters, es sei denn, Du hast ihn nicht nur abgenutzt, sondern auch kaputt gemacht (Brandlöcher etc.). In letzterem Fall würde Deine Haftpflichtversicherung einspringen.

3. Musst Du überhaupt renovieren? Ich würde die Klausel über die Schönheitsreparaturen ganz genau lesen, zur Not mal dem Mieterverein vorlegen. Eine generelle Renovierungspflicht bei Auszug besteht nämlich keineswegs!

LG
Susi

 
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