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Geschrieben von fiammetta am 08.11.2011, 13:10 Uhr

Noch etwas

Hi,

eine Schenkung ist so eine Sache. Nehmen wir an, es scheppert so richtig zwischen Euch und Deine Eltern schenken ihr Ferienhaus (z.B.) einer dritten Person, was wiederum notariell gemacht werden muss. So, nach sieben Jahren werden sie pflegebedürftig. In dem Falle müssen sie ihr eigenes Vermögen (Bar, Aktien, Haus, Klunkern) erst einmal selbst verputzen. Das dürfte länger dauern als die drei übrigen Jahre, die auf die zehn Jahre der Schenkung fehlen. So, inzwischen sind seit Schenkungsbeginn fünf Jahre vergangen. Das bedeutet, dass der Beschenkte nichts mehr herausrücken muss und das eigene Vermögen ist mittlerweile für die Pflege im Seniorenheim "Rockefeller" komplett draufgegangen ist. Was geschieht also nun, da die Kunden des Altenheimes nicht mehr liquide sind, man sie aber auch nicht einfach aussetzen darf? Genau, das Sozialamt wird eingeschaltet. Selbiges prüft nun, welche direkten Nachkommen vorhanden sind und stoßen auf DICH. Dann wirst Du angeschrieben und bist dazu verpflichtet, Dein gesamtes Einkommen und Vermögen sowie das Deines Ehegesponsts offenzulegen. Deinem Vermögen wird dann ein bestimmter Selbstbehalt abgezogen, unter Einberechnung der Unterhaltspflicht Deines Gatterichs Dir gegenüber und zwar auch dann, wenn Du selbst arbeiten gehst. Der Betrag ist inzwischen relativ hoch und läßt einem auch noch einen gewissen Satz als Rücklage für das eigene Alter. Es kann Dir aber passieren, dass Du weitgehend für Deine Eltern arbeiten darfst, denn Du wirst ja von Deinem Gatten mitunterhalten.

Ergo: Informier Dich RECHTZEITIG über diese Beträge, sammle sämtliche Unterlagen, deren Du habhaft werden kannst und lass Dich beraten, in welcher Form Dein eigenes Vermögen nicht angreifbar ist. Zu unserer Zeit wäre uns nicht einmal der Hartz-IV-Satz zum Leben geblieben und mein eigenes Geld wäre auch eingezogen worden - wohlgemerkt: für meine Schwiegereltern... Das wird heute aber großzügiger gehandhabt.

LG

Fiammetta

 
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