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Geschrieben von shinead am 08.11.2011, 11:38 Uhr

Nee...

Schenkungen (und das wäre es ja) können m.E. 10 Jahre rückwirkend als nichtig erklärt werden, wenn der Schenker pflegebedürftig wird. (Oder waren es 5?)

Das Kind sollte vielleicht mal ein paar Unterlagen kopieren und gut aufbewahren!

 
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