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Geschrieben von Verunsicherte am 07.11.2011, 21:04 Uhr

Haftpflichversicherungsfrage

Guten Abend,
normalerweise heiße ich anders und bin schon recht lange bei RUB. Aber da es hier nicht um mich geht und ich auch in anderen Foren mit demselben Nick wie hier sonst unterweges bin habe ich mir nur für diese Frage einen neuen Nick zugelegt. Es betrifft nicht nur mich, sondern meinen Arbeitsplatz und meine Kolleginnen. Und ich möchte nicht, das durch einen dummen Zufall heraukommt wer ich bin. Manchmal ist das Internet eben ein Dorf.

So, lange Vorrede jetzt komme ich zum wesentlichen:

Ich arbeite angestellt bei einem gemeinützigen Verein als pädagogische Mitarbeiterin in der Kinderbetreuung. Neulich kam bei uns die Frage auf, ob es für "Leute wie uns" eine Möglichkeit gibt eine Haftplichtversicherung abzuschließen falls bei der Arbeit was passiert. Für Erzieherinnen zB gibt es ja eine Berufshaftplichtversicherung. Gibt es für nicht pädagogisch ausgebildetes Personal etwas vergleichbares? Eine Kollegin meinte sie hätte eine Erweiterung in ihrer Privathaftplicht für Tagesmütter und damit wären Haftplichtfälle während der Arbeit auch abgedeckt. Weiss jemand dazu etwas genaueres? Oder hat eine Idee wonach ich im Internet suchen könnte?

Ich danke euch schoneinmal im voraus

heute mal die "Verunsicherte"

 
3 Antworten:

Re: Haftpflichversicherungsfrage

Antwort von Joni76 am 07.11.2011, 21:28 Uhr

Ich habe 3 Jahre lang als Tagesmutter gearbeitet und war in der Zeit bei der BGW versichert (sogenannte Tagesmutterversicherung). Das waren im Jahr ca. 85€, die allerdings hier vom JA bezahlt werden. Natürlich nur, wenn man übers JA vermittelte Kinder betreut.
Da würde ich mich mal beraten lassen, ob das für Dich infrage kommt.

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Re: Haftpflichversicherungsfrage

Antwort von Verunsicherte am 07.11.2011, 22:32 Uhr

Ah, ich danke dir erstmal.

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Re: Haftpflichversicherungsfrage

Antwort von muddelkuddel am 07.11.2011, 22:36 Uhr

frag doch deine versicherung mal...ich hab als lehrerin ne amtshaftpflicht, meine vater hat eine als büromensch (beamter)...da gibts doch verschiedene berufe, für die das möglich ist.

die haften bei mir bei grober fahrlässigkeit und bei schlüsselverlust,

"normale"haftungsansprüche sollten über den arbeitgeber versichert sein

LG

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