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Geschrieben von wolke76 am 17.12.2014, 21:54 Uhr

Nein, Wolke, so einfach ist das nicht.

Hm, da ist was dran.

Aber warum regen sich alle auf, wenn einer ein Verbrechen begeht und die Justiz nicht das Strafhöchstmaß ansetzt sondern mildernde Umstände anerkennt, weil der Täter sagen wir mal eine "schwere Kindheit" hatte. DA verlangt die Masse dann, dass das "Kindheitsgelaber" mal außer Acht gelassen werden sollte, weil der Täter schließlich ein Erwachsener ist, der weiß was er tut. DA ist man empört. Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen?

 
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