Geschrieben von bine75 am 25.09.2006, 19:42 Uhr |
Nebenkostenaufstellung bei Vermietung
Boah...das ist nicht so einfach gesagt...
ist es eine Eigentumswohnung????
Dann macht der Verwalter doch sichelrich jedes Jahr eine Um,lage auf alle Eigentümer bezüglich der angefallenen Kosten, oder?
Das ist Deine Grundlage Nr. 1.
hgrundlag Nr. 2 ist der Mietspiegel der Stadt München. Eigentlich steht dort alles drin, was umlagefähig ist.
Es gibt Mietspiegel, die haben 2-3 unterschiedliche Mieten:
nettokalt = reine Miete ohne irgendwelche Nebenkosten (sprich, Dein "Gewinn)
Teil-Inklusiv = einige Nebenkosten sind schon in der miete enthalten, die darfst Du nicht nochmals ansetzten
Inklusiv-Miete = alle Nebenkosten sind in der miete enthalten.
Gute Mietspiegel haben Erläuterungen beiliegend, die Dir helfen.
Im Mietvertragsformular von Haus und Grund sind ebenfalls schon Spalten vorgearbeitet (bitte: nimm dieses Formular, es ist so wasserdicht wie möglich und sie werden imme aktualisiert an Hand der aktuellsten Urteile div. Gerichte).
Ansonsten kann Dir der haus- und Grundeigentümerverein helfen (die machen zur Not auch die NK-Abrechnung) oder frage den Hausverwalter eurer Eigentumswohnung, ob er euch helfen kann.
LG Bine
- Nebenkostenaufstellung bei Vermietung - JuliasMommi 25.09.06, 12:32
- Re: Nebenkostenaufstellung bei Vermietung - bine75 25.09.06, 19:42
- Re: Nebenkostenaufstellung bei Vermietung - Janka_ 25.09.06, 21:05
- Re: Nebenkostenaufstellung bei Vermietung - bine75 25.09.06, 19:42