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Geschrieben von JuliasMommi am 25.09.2006, 12:32 Uhr

Nebenkostenaufstellung bei Vermietung

Hallo,

wer kann mir sagen, wie sich die Nebenkosten bei Vermietung genau aufteilen? Wir müssen unsere Wohnung in München nun leider vermieten, da sie sich nicht oder nur unter Wert verkaufen lässt.

Vielen Dank im voraus! Daniela

 
2 Antworten:

Re: Nebenkostenaufstellung bei Vermietung

Antwort von bine75 am 25.09.2006, 19:42 Uhr

Boah...das ist nicht so einfach gesagt...

ist es eine Eigentumswohnung????

Dann macht der Verwalter doch sichelrich jedes Jahr eine Um,lage auf alle Eigentümer bezüglich der angefallenen Kosten, oder?

Das ist Deine Grundlage Nr. 1.

hgrundlag Nr. 2 ist der Mietspiegel der Stadt München. Eigentlich steht dort alles drin, was umlagefähig ist.

Es gibt Mietspiegel, die haben 2-3 unterschiedliche Mieten:
nettokalt = reine Miete ohne irgendwelche Nebenkosten (sprich, Dein "Gewinn)

Teil-Inklusiv = einige Nebenkosten sind schon in der miete enthalten, die darfst Du nicht nochmals ansetzten

Inklusiv-Miete = alle Nebenkosten sind in der miete enthalten.

Gute Mietspiegel haben Erläuterungen beiliegend, die Dir helfen.

Im Mietvertragsformular von Haus und Grund sind ebenfalls schon Spalten vorgearbeitet (bitte: nimm dieses Formular, es ist so wasserdicht wie möglich und sie werden imme aktualisiert an Hand der aktuellsten Urteile div. Gerichte).

Ansonsten kann Dir der haus- und Grundeigentümerverein helfen (die machen zur Not auch die NK-Abrechnung) oder frage den Hausverwalter eurer Eigentumswohnung, ob er euch helfen kann.

LG Bine

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Re: Nebenkostenaufstellung bei Vermietung

Antwort von Janka_ am 25.09.2006, 21:05 Uhr

Hallo!

also Betriebskosten sind alle laufenden Kosten sozusagen.

-Grundsteuer
-Wasserversorgung / entsorgung
-Heizkosten ( Oel, aber auch Wartung der Heizungsanlage)
-Warmwasserversorgung
-Aufzug
-Straßenreinigung / Müllabfuhr
-Hausreinigung
-Beleuchtung
-Gartenpflege
-Schornsteinfeger
-Versicherung
-Hauswart
-Kabel / Antenne
-eventueller Waschkellerkosten
-Sonstiges ( hier müsste bspw. die dachrinnenreinigung im MV extra aufgeführt werden.

Nicht umlegbar sind sozusagen alle Kosten, die nicht regelmäßig wiederkehren, wie Reperaturen.

Wenn es sich um eine Eigentumswohnung in einer WEG handelt kannst du einfach den Wirtschaftsplan nehmen, da müsten die umlegbaren Kosten extra aufgeführt sein.

Verwaltergebühr, Instandhaltungsrücklage etc. wiederrum müssten unter nicht umlegbare Kosten stehen.

LG janka

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