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Geschrieben von März2021 am 03.06.2021, 14:02 Uhr

Lebenslanges Wohnrecht

Hallo ihr Lieben!
Erstmal kurz vorab, natürlich werden wir uns noch notariell beraten lassen, jedoch steht bald das erste „familiäre Gespräch“ über die Zukunft meines Elternhauses an und ich möchte nicht vollkommen unwissend an die Sache ran gehen, daher meine Frage:
Ist das Aufnahmerecht immer automatisch an das lebenslange Wohnrecht geknüpft oder könnte man dies auch quasi im Vertrag „ausschließen lassen“?
Ich habe mich zwar im Internet erstmal über die Grundlagen informiert, aber wieviel davon wirklich zu 100% aus seriösen Quellen stammt weiß ich natürlich nicht, daher wäre ich über eure Erfahrungen froh

 
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