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Geschrieben von Detektiv007 am 05.06.2021, 22:51 Uhr

Lebenslanges Wohnrecht

Ja, man kann es ausschließen lassen. Ist hier geschehen.

Haus wurde nach dem Tod der Tante an die Tochter übergeben und der verbliebene Onkel hat ein eingetragenes Wohnrecht auf Lebzeit.
Einzige Ausnahme: Sollte der Onkel nochmal eine Frau kennenlernen, darf sie nicht mit ins Haus ziehen. Dann muß er sich zusammen mit ihr eine Wohnung suchen.
Das ist notariell niedergeschrieben.

 
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