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Geschrieben von Mehtab am 30.05.2021, 20:04 Uhr

Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Meine Freundin vermietet gerade ihre Wohnung. Nun haben sich viele Interessentinnen gemeldet, bei denen das Jobcenter die Miete bezahlt. Auf die Frage, wie lange das Jobcenter denn die Miete bezahlen würde, meinten die Bewerberinnen, dass das Jobcenter so lange bezahlen würde, bis sie Arbeit finden würden. Stimmt das? Kennt sich hier jemand mit diesen Dingen aus?

 
40 Antworten:

Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Ellert am 30.05.2021, 20:10 Uhr

huhu

ich will ja nichts Böses sagen aber ich habe eine Bekannte die vom Jobcenter lebt und wenn sie mal klamme Monate hat dann zahlt sie mal nur ne halbe Miete da was Anderes wichtig ist - der Vermieter tut mir wirklich leid...
Das kann Dir zwar auch mit anderen Mietern passieren aber da ist auch eher Geld zum Einklagen da im Fall der Fälle

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von -Marla- am 30.05.2021, 20:22 Uhr

ALG II Leistungen des Jobcenters erhalten Erwerbsfähige die nichts oder zu wenig verdienen. Das Jobcenter zahlt die Miete einer angemessenen Wohnung, was angemessen ist (Größe, Zimmerzahl etc.) sowie die Miethöhe hängt vom jeweiligen Jobcenter, Wohnort und der Mietobergrenze ab.
Im Gegensatz zu ALG I gibt es kein „Ende“ der Leistungen aufgrund von Zeit, es hängt rein vom weiteren Anspruch ab. Im Grunde ist die Mietzahlung sicher, wenn vom Jobcenter vorher genehmigt, manche überweisen die Miete auch direkt an den Vermieter (selten).
Ob die Mieter dann tatsächlich immer pünktlich bezahlen hängt meiner Meinung nach nicht vom Leistungsbezug ab. Auch andere Mieter können in finanzielle Schwierigkeiten geraten, arbeitslos werden o.ä.
Viele ALG II Bezieher wissen wie erschwert für Sie die Wohnungssuche ist, oft sind das dann sehr dankbare und gute Mieter;-)

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Feuerschweifin am 30.05.2021, 20:56 Uhr

Wenn Sie sich absichern möchte, dann soll sie mit dem Mieter besprechen, dass das jobcenter direkt die Miete überweist und vorher nicht auszahlt. Die Zusicherung benötigt sie als Vermieterin dann auch schriftlich vom jobcenter. Eine Freundin von mir bezieht ALG2, und sie bietet das von sich aus an bei Wohnungssuche, sodass der Vermieter eine Sicherheit hat.

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kann man das nicht zurückziehen ?

Antwort von Ellert am 30.05.2021, 21:29 Uhr

Früher ging das wohl.
Was passiert denn wenn zB wegen was auch immer die Leistungen gekürzt werden ?
Oder derjenige vergisst einen Neuantrag zu stellen.
So oder so
man kann Leuten nicht in den Kopf schauen
und in allen Bereichen schlechtzahlende Mieter erwischen

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Re: kann man das nicht zurückziehen ?

Antwort von Mehtab am 30.05.2021, 21:46 Uhr

Keine Ahnung, aber die Bewerber, eine Frau und ein Mann, sollen grundsätzlich einen guten Eindruck gemacht haben. Natürlich sagen alle beim Vorstellungsgespräch immer, dass sie die Miete ganz sicher bezahlen, wie es dann wirklich aussieht, merkt man erst später.

Die Aussage, dass das Jobcenter unbegrenzt zahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen, stimmt aber dann schon. Die Bewerber haben also in diesem Punkt die Wahrheit gesagt. Von daher wäre die Miete sicher.

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Danke für eure Antworten!

Antwort von Mehtab am 30.05.2021, 21:46 Uhr

Ich kenne mich mit diesen Dingen gar nicht aus, und meine Freundin auch nicht.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Hashty am 30.05.2021, 22:20 Uhr

Für die Miete gibt es einen Mietspiegel, der vom JC akzeptiert wird.
Verdient die BG (Bedarfsgemeinschaft) gar nichts, wird die Miete +NK übernommen. Strom muss selbst bezahlt werden.
Verdient einer der BG etwas, wird dies zum Teil angerechnet und abgezogen.

zB 1 Person erhält z.Z 446 Euro zum Leben (Regelsatz)
+ (zB) 450 Euro Miete
+ (zB) 200 Euro NK
= 1096 Euro

Werden ihm zB 650 Euro Verdienst angerechnet, erhält er noch aufstockende Leistungen von 446 Euro.

Auch Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld werden von den JC Leistungen abgezogen.

Der Regelsatz+Miete+NK sind aber immer durch die aufstockenden Leistungen abgesichert. Erst, wenn mehr als dies verdient wird, wird kein Alg 2 mehr bezahlt.

Wichtig ist aber auch noch, dass der Mietvertrag zuerst dem JC vorgelegt werden muss, erst, wenn er dann genehmigt wurde, darf der Mieter unterschreiben!

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Mehtab am 30.05.2021, 22:40 Uhr

Ja, das haben die schon gesagt, dass der Mietvertrag zuerst vom Jobcenter genehmigt werden muss, d. h. sie brauchen einen ununterschriebenen Mietvertrag für die Wohnung. Die Studentin hatte sogar eine Zustimmung des Jobcenters für eine andere Wohnung dabei, aber die Wohnung war schon vergeben, bis die Genehmigung des Jobcenters kam.

Eine andere Freundin von mir meinte, dass das Jobcenter nur zeitlich begrenzt zahlen würde, aber das ist dann doch nicht der Fall.

Es geht hier nur um die Miete, denn den Regelsatz brauchen die Leute ja zum Leben. Davon können die keine Miete bezahlen. Fraglich ist nur, ob das Jobcenter auch die Miete für den Tiefgaragenstellplatz bezahlt. Die Miete für die Wohnung würde das Jobcenter voll übernehmen, da die Nettomiete unter der Mietobergrenze des Jobcenters liegt. Kindergeld ist wohl kein Thema, da nur eine Person in das Ein-Zimmer-Appartement einziehen darf.

Auch wenn der Verdienst angerechnet wird, müsste, zumindest rein rechnerisch, immer noch der Betrag für die Miete vorhanden sein. Der für die Miete zur Verfügung stehende Betrag wird ja nicht gekürzt, sondern müsste dann zum Teil oder ganz vom eigenen Einkommen finanziert werden. Er wird ja nur umgeschichtet.

Irgendwie kompliziert ist das Ganze ja schon, was so eine Vermieterin da alles berücksichtigen muss, aber grundsätzlich sicher wäre die Miete schon. Es kommt einfach immer auf die Person an, die die Wohnung mietet.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Feuerschweifin am 30.05.2021, 23:44 Uhr

Deswegen mein Hinweis oben. Man kann halt leider auch Pech haben und die Mieter zahlen die vom jobcenter an sie ausgezahlte Miete nicht an den Vermieter weiter. Da kann man dann auch nichts pfänden, da der Grundbedarf nicht pfändbar ist, und Strom etc. darf auch nicht abgestellt werden, das muss der Vermieter dann auch zusätzlich zahlen, ohne einen Cent Miete zu erhalten.

Und bis eine Räumungsklage durch ist, das dauert auch, und die Räumung und Unterstellung der Möbel muss dann auch der Vermieter zahlen, da der Mieter eben nur den Grundbedarf an Geld hat.

Natürlich muss es nicht so sein und natürlich kann man auch einen fairen Mieter haben, keine Frage. Nur WENN es eben Probleme gibt, dann wird es besonders schwer und teuer für den Vermieter, wenn der Mieter ALG2 bezieht. Im Umfeld erlebt, deswegen schreibe ich es dir.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Felica am 31.05.2021, 0:12 Uhr

Das zeitlich begrenzt stimmt auch. Wenn du bisher kein hartz4 bezogen hast, deine Miete usw alles selbst bezahlt hast. Du dann warum auch immer bedürftig wirst, dann zahlt das Amt für bis zu 6 Monate auch dann die Miete wenn die Wohnung eigentlich zu teuer ist. Damit du dir eine neue, angemessenere Wohnung suchen kannst.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Port am 31.05.2021, 6:16 Uhr

Mir fällt auf, dass die Studentin eine Kostenübernahme des Jobcenters dabei hatte. Immatrikulierte Studenten bekommen üblicherweise keine Leistungen vom Jobcenter.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von wolfsfrau am 31.05.2021, 8:20 Uhr

Es kann auch sein, dass die Miete nicht in voller Höhe gezahlt wird.
Das Einkommen wird ja nicht nur von den Regelsätzen abgezogen, sondern vom Gesamtbedarf.
Heißt:
446€ Regelsatz
400€ Miete
abzgl. 600€ Einkommen
= 246€ Anspruch

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Re: kann man das nicht zurückziehen ?

Antwort von wolfsfrau am 31.05.2021, 8:21 Uhr

Ja, der Antragsteller kann diese Erklärung jederzeit zurückziehen.

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Feuerschweifin

Antwort von Ellert am 31.05.2021, 8:48 Uhr

ja, so einen Fall kennen wir auch
Schwierig das zu vermeiden.
Hier ist eine Bescheinigung der Vorvermieter üblich dass die Miete immer pünktlich kam und eine SchufaAuskunft
Vor Kaution keinen Schlüssel

aber ändern kann sich jeder Mieter
egal von was er lebt

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seltsam...

Antwort von Ellert am 31.05.2021, 8:48 Uhr

die bekommen doch Bafög oder ?

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Pamo am 31.05.2021, 9:32 Uhr

Das ist keine Absicherung. Das JobCenter macht das nicht gern, weil der Mieter dadurch unselbständig bleibt. Man will aber, dass der Leistungsempfängers Eigenverantwortung lernt.

Außerdem kann es jederzeit wieder zurückgezogen werden und die Miete geht wieder auf das Konto Leistungsempfängers.

Sicherheit gibt es nie für Vermieter. Allerdings kannst du bei einem Bezieher von Sozialleistungen immer davon ausgehen, dass es finanziell knapp ist mit allen Konsequenzen.

Steinige mich, ich würde an jemanden vermieten, der mehr Spielraum hat.

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mich darf man auch steinigen

Antwort von Ellert am 31.05.2021, 9:40 Uhr

ich würde wenn ich die Auswahl habe auch jemand nehmen der flüssiger ist.
Allerdings ist das keine Sicherheit, Mietnomaden gibt es immer
darum verlangen ja fast alle Vermieter vom Vorvermieter Auskünfte
oder bei Studenten Bürgschaften.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von KielSprotte am 31.05.2021, 10:12 Uhr

Ich würde immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des (jetzt noch) aktuellen Vermieters, sowie Schufa-Auskunft + Kaution verlangen. Bei Studenten Bürgschaft der Eltern.
Sonst bist du als Vermieter am Ende ganz schnell der Doofe.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von bea+Michelle am 31.05.2021, 10:43 Uhr

Ganz ehrlich, da hätte ich Bauchschmerzen. Du kannst den Leuten nur vor dem Kopf gucken...

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Kann man den Mietvertrag nicht mit den Eltern der Studentin machen?

Antwort von Lusiana am 31.05.2021, 12:15 Uhr

oder zumind. eine Bürgschaft der Eltern?

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Stop!!!! Halbwissen hier verbreitet...

Antwort von Ralph am 31.05.2021, 12:21 Uhr

Hallo,

es gibt keine Mietgarantie des Jobcenters, daß das Jobcenter die Miete ÜBERNIMMT oder gar ZAHLT! Es gibt lediglich eine verbindliche ERKLÄRUNG des Jobcenters, daß es die Mietkosten der fraglichen Wohnung bei der Berecnhung des Leistungsanspruches BERÜCKSICHTIGT!

Angenommen, eine Familie hat Einkommen durch Job, Kindergeld und Unterhalt (z.B. Patchworkfamilie), es fehlen aber unter Berücksichtigung der Mietkosten 500,- €. Dann zahlt das Jobcenter diese 500,- €. Wenn die Miete dann aber 900,- € beträgt, zahlt das Jobcenter trotzdem nur 500,- €, weil das Einkommen der Familie die verschiedenen Regelsätze übersteigt.

Das Jobcenter BERÜCKSICHTIGT die Mietkosten, solange die Voraussetzungen der Hilfegewährung vorliegen. Das endet nur, wenn das Einkommen erhöht wird, z. B. durch höheren oder zweiten Lohn.

Wohngeld und ALG II schließen einander aus. Wer ALG II erhält, kann kein Wohngeld beziehen.

Viele Grüße
Ralph

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Falsch, 446,- € Anspruch beträgt der Anspruch in Deinem Beispielsfall...

Antwort von Ralph am 31.05.2021, 12:25 Uhr

Freibeträge vergessen!

Ralph

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Re: Stop!!!! Halbwissen hier verbreitet...

Antwort von Lusiana am 31.05.2021, 12:30 Uhr

wäre es nicht sinnvoll, dass das Jobcenter ein Schreiben bereithält, mit dem der Wohnungssuchende zeigen kann, dass er berechtigt ist, z. B. eine Einpersonenwohnung bis zum Gesamtpreis von ... zu mieten. Irgendwie scheint es auch ein Zeitproblem zu geben, wenn das dauert und die Wohnung schon weg ist

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Re: Falsch, 446,- € Anspruch beträgt der Anspruch in Deinem Beispielsfall...

Antwort von wolfsfrau am 31.05.2021, 14:11 Uhr

Ich habe das auch nur geschrieben um zu verdeutlichen, dass die Miete nicht immer in voller Höhe "rauskommt"

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Re: ergänze

Antwort von wolfsfrau am 31.05.2021, 14:13 Uhr

anrechenbares Einkommen

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Re: Stop!!!! Halbwissen hier verbreitet...

Antwort von wolfsfrau am 31.05.2021, 14:18 Uhr

Halbwissen ist das nicht. Ralph ist beim Jobcenter.
Ich gewähre Grundsicherung.

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Ralph

Antwort von Hashty am 31.05.2021, 16:52 Uhr

Ich hab aber Familien, die übers JC aufstockende Leistungen erhalten (zB Vater macht Ausbildung) und sie bekommen sehr wohl Kindergeld.
Bzw hab ich auch eine Familie, die komplett Alg2 erhält und trotzdem Kindergeld. Das wird dann natürlich komplett von den Alg2 abgezogen.

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Ralph

Antwort von Hashty am 31.05.2021, 16:53 Uhr

Sorry, du schriebst ja Wohngeld. Und nicht Kindergeld.
Ja, Wohngeld und Alg2 schließen sich natürlich gegenseitig aus.

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Re: Danke für eure Antworten!

Antwort von Berlin! am 31.05.2021, 17:02 Uhr

Nicht böse sein, aber auch vermieten will gelernt sein.

Haben die Bewerberinnen eine Schufa-Auskunft?
Mietfschuldenfreiheistbescheinigung der Ververmieterin?

Wer macht denn die Nebenkostenabrecnung? Nach welchem Schlüssel? Gibt es die aus den Vorjahren? Sind die also bezifferter?

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Danke, das reicht schon!

Antwort von Mehtab am 31.05.2021, 17:29 Uhr

Nein, irgendwie ist das alles viel zu kompliziert und viel zu riskant. Die Dame macht einen Deutschkurs, um dann zu studieren. Sie ist erst seit fünf Monaten in Deutschland und hatte bisher keine eigene Wohnung. Vermieterbestätigung über pünktlichen Mieteingang ... ist also obsolet. Warum das Jobcenter zahlt, frage ich mich auch, aber ich habe von dem ganzen Zeug keine Ahnung.

Schade, wie soll sie denn zu einer eigenen Wohnung kommen, wenn sich niemand traut, ihr eine Wohnung zu geben. Aber mit den deutschen Mieterschutzgesetzen ist das einfach viel zu riskant. Sie müsste einen unbefristeten Mietvertrag bekommen, und wenn dann etwas schiefgeht, ist meine Freundin die Gelackmeierte. Da nimmt man sich doch lieber einen ganz normalen Mieter, der arbeitet.

Leid tut sie mir ja schon.

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Re: Danke, das reicht schon!

Antwort von kravallie am 31.05.2021, 18:00 Uhr

Ich denke schon dass jobcenterleute die grösste sicherheit bieten, denn tatsächlich springen die sogar bei mietschulden ein, respektive, sie sprangen ein. Das passiert sonst nicht. Btdt.
Vll nur befristet erst mal?
Mein schwager, immofex, schwor ja auf das. Und ne junge frau?

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Re: Danke, das reicht schon!

Antwort von Pamo am 31.05.2021, 18:03 Uhr

An ihrer Stelle würde ich ein WG-Zimmer oder ein Zimmer im Studentenwohnheim suchen. Eine eigene Wohnung ist dann vielleicht der nächste oder übernächste Schritt.

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@Lusiana

Antwort von Ralph am 31.05.2021, 19:41 Uhr

Zumindest in Hamburg gibt es das aus gutem Grund nicht. Diese Schreiben werden wohnungsgebunden ausgestellt. Das ist eine "Sofortsache", die hier in den Jobcentern sofort bearbeitet werden. Vor Corona hieß das ab zum Sachbearbeiter, der prüft und stellt die Bescheinigung sofort aus. Aktuell werden sie sofort bearbeitet und zugesandt, sobald das konkrete Wohnungsangebot vorliegt.

Ralph

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@wolfsfrau: Grundsicherung ist aber wieder anders...

Antwort von Ralph am 31.05.2021, 19:47 Uhr

Hallo,

ich habe bis zum 31.12.2004 Leistungen nach dem BSHG bewilligt, danach nach SGB II.
Vieles läuft bei SGB II und SGB XII gleich, aber manches eben nicht, so z.B. Freibeträge bei Einkommen. Die sonst vorliegenden Unterschiede kenne ich nicht (mehr), von Grundsicherung nach SGB XII habe ich deshalb auch keine Ahnung und halte mich bei solchen Dingen zurück.



Viele Grüße
Ralph

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Re: Danke, das reicht schon!

Antwort von Mehtab am 31.05.2021, 22:19 Uhr

Die Befristung eines Mietvertrages ist nicht so einfach. Da braucht man einen Grund wie z. B. Eigennutzung in zwei Jahren, was nicht in Frage kommt. Einfach eine Befristung im Mietvertrag ist unwirksam.

Meine Freundin hat schon einmal eine sehr schlechte Erfahrung mit einem sozial schwachen Mieter gemacht, wofür aber die junge Frau aus dem Iran nichts kann. Damals kam genau drei Mal vom Landratsamt die Miete und dann nichts mehr. Auf ihre Nachfrage hin, musste meine Freundin sich vom Mitarbeiter des Landratsamtes blöd anreden lassen, dass sie das nichts anginge, weil es sich nicht um ihren Anspruch, sondern um den ihres Mieters handelte, was natürlich klar ist. Nur, der Mieter hatte einen unbefristeten Mietvertrag, weil alles andere nicht zulässig gewesen wäre. Bis sie den dann zwangsgeräumt hatte, verging so viel Zeit. Nach der Räumungsklage wollte er dann noch einmal Einwendungen gegen die Räumung vorbringen. Es dauerte Monate bis der neue Gerichtstermin festgesetzt war, und dann hatte der Mieter keine Einwendungen. Offensichtlich ging es ihm nur darum, noch ein paar Monate ohne etwas zu bezahlen in der Wohnung zu bleiben.

Seinen Müll musste sie auf ihre Kosten teuer einlagern lassen. Bei der Versteigerung kam nichts rein, weil niemand diesen Mist haben wollte, und die Wohnung hatte er zugerichtet, anders kann man das gar nicht bezeichnen.

Wenn jemand, der sozial schwach ist, seine Miete nicht mehr bezahlt, dann hat jeder Vermieter einfach nur verloren. Rechtlich ist da nichts zu holen. Wenn kein Geld da ist, dann kann der Mieter halt nichts bezahlen. Die Gerichts- und Anwaltskosten musste meine Freundin bezahlen, obwohl sie die Prozesse gewonnen hatte, weil der Mieter pleite war. Er hatte während der Mietzeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Das Ganze geht jetzt wohl zu Lasten der jungen Frau aus.

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Re: @wolfsfrau: Grundsicherung ist aber wieder anders...

Antwort von wolfsfrau am 01.06.2021, 9:22 Uhr

Oh hej, ein BSHGler :)
Habe ich auch bis zu meiner Elternzeit gemacht.
Den Wechsel habe ich dann nicht "erlebt" und danach in die Grusi eingestiegen.

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Re: Kann man den Mietvertrag nicht mit den Eltern der Studentin machen?

Antwort von Mehtab am 01.06.2021, 12:39 Uhr

Keine Ahnung, wie es mit den Eltern der jungen Frau ausschaut.

Eine Bürgschaft kommt neben der Kaution nicht in Betracht, weil sie rechtlich unwirksam wäre. Das Ganze ist sehr kompliziert, vielleicht zu kompliziert.

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Re: Wie lange zahlt das Jobcenter die Miete?

Antwort von Okypete am 01.06.2021, 13:27 Uhr

ich würde einen anderen Mieter nehmen auser es ist niemand anderes zu finden....für sozialen Wohnungsbau sind nicht privat VErmeiter zuständig

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Re: Danke, das reicht schon!

Antwort von kravallie am 01.06.2021, 15:47 Uhr

ja, diese ganze vermieterei ist ein va Banque spiel.
eine ehemalige Freundin hat nach der wende zwei Wohnungen im saarland gekauft, die an Sozialhilfe Empfänger vermietet waren.
todsichere Geldanlage!!!
beim einen ging es noch, der war "nur" einfach weg, nachdem er ewig nicht gezahlt hat, der zweite hinterließ ein Schlachtfeld!!!
zu allem übel konnte sie beide Wohnungen dann nur weit unter wert verkaufen....gut, würde in muc nie passieren....

es sagt sich immer so leicht mit der vermieterei, aber leicht ist anders.

und @pamo, ich glaube das jc zahlt bei wg nicht....mir war so, dass mein obdachloser freund das nicht genehmigt bekommen hätte, ich weiß aber nicht mehr warum.

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Re: Danke, das reicht schon!

Antwort von Pamo am 01.06.2021, 16:08 Uhr

Es gibt auch WGs, bei denen die Zimmer vom Eigentümer direkt an Einzelpersonen vermietet werden, das wird i.d.R. kein Problem sein - hat dann eher was von Wohnheim als Studentendauerpartyzone.

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