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Geschrieben von zschnecke am 04.06.2021, 14:57 Uhr

Lebenslanges Wohnrecht

Achtung - den Unterschied zwischen Niesbrauch und Wohnrecht erklären lassen.

Wenn mein Kenntnisstand noch aktuell ist:

* Niesbrauch kann im Fall eines Umzugs in ein Altenheim vom Sozialamt verwertet werden. D.h. der Wert des Niesbrauchs wird von der Kostenübernahme des Sozialamts abgezogen.
Beim Wohnrecht ist das nicht der Fall.

* Wohnrecht - Kosten der Immobilie z.B. die Strasse wird neu gemacht und die Anwohner müssen einen Teil der Kosten übernehmen sind vom Eigentümer zu tragen. Beim Niesbrauch werden diese Kosten vom Niesbraucher übernommen.

*Ich habe beim Wohnrecht in den Notarvertrag definiert unter welchen konkreten Bedingungen das Wohnrecht verfällt z.B. die vereinbarten Mietkosten werden 3 Monate lang nicht bezahlt.

*Wenn du eine Immobilie mit einem Wohnrecht versiehst reduzierst du damit drastisch den Marktwert. Ist nur sinnvoll, wenn die Immobilie langfristig nicht verkauft werden soll.

 
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