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Geschrieben von Berlin! am 03.06.2021, 16:23 Uhr

Lebenslanges Wohnrecht

Ich würde sagen: nein, dass lässt sich nicht ausschließen. Denn das Aufnahmerecht ist ein dem Wohnrecht inliegender Bestandteil, den man nicht loslösen kann, 1093 BGB

Andererseits: vereinbaren Ann man fast alles.

Um es fest zu machen, gibt es aber zu wenig Fakten. daher auch mein Rat: lasst Euch beraten und frage dort jemanden, der alles vor sich hat.

 
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