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Geschrieben von ohno am 04.06.2021, 13:24 Uhr

Lebenslanges Wohnrecht

Hallo März 2021.

Tatsächlich ist das untrennbar verbunden und wird deswegen mittels einer WohnRECHTbestellung im Grundbuch gesichert.

Tu Dir bitte aber selbst den Gefallen, diese Bestellung mit entsprechendem Inhalt von einem Notar aufsetzen zu lassen und lass Dich mit nichts von der Familie bequatschen, von wegen Kompromisse oder sonst was. Wohnrecht ist was anderes wie Nießbrauchsrecht und als Eigentümer bist Du grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Berechtigte schadenfrei im Objekt leben kann. Und Du musst zudem Rücksicht nehmen, je nachdem, welche Räume und gemeinsamen Einrichtungen (Waschküche, Hof, Garten, Keller, what ever), wenn Du umbauen willst, irgendwas finanzieren und mittels Grundschuld im Grundbuch sichern willst, und zudem musst Du warten, bis diese Person verstorben ist, um Dein Eigentum vollständig zu nutzen. Du bist von der/dem Berechtigten in Deinem Handlungsspielraum absolut abhängig.

Sieh zumindest zu, dass vorgesehen wird:

Löschung im Grundbuch, wenn auf Dauer von xy Monaten das Wohnrecht nicht ausgenutzt wurde oder der Berechtigte das Recht nicht mehr ausüben KANN;

Löschbar bei Todesnachweis, ansonsten musst Du ein Sperrjahr abwarten;

Schönheitsreparaturen zu Lasten des Berechtigten;

Wohnrecht nicht vererbbar;

Nebenkosten trägt der Berechtigte selbst oder zu xy Anteil gemeinsam mit dem Eigentümer ;

Mehr fällt mir ad hoc nicht ein, aber bedenke auch Alternativen wie Mietvertrag oder Mietvereinbarung f. mietfreies Wohnen, wenn es sowas gibt. Mit einem Wohnrecht stellst Du Dich wirklich nicht gut!!

Viele Grüße ohno

 
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