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Geschrieben von Zwergenalarm am 04.06.2021, 17:39 Uhr

Lebenslanges Wohnrecht

Aber der Nießbrauch ist doch das, was das österreichische Recht als „Fruchtgenuss“ definiert!?
Also, wer die potentiellen finanziellen Erträge der Liegenschaft (im Falle eines z.B. vermieteten Mehrparteienhauses) auf seinem Konto gutschreiben kann. Das würde ich als Übernehmer speziell bei jüngerem Übergeber kaum akzeptieren, weil ich damit zwar alle Erträge „genießen“ kann, aber zum Erhalt derselben keine Investitionen tätigen muss. Die gehen nämlich zu Lasten des Übernehmers...und damit ins Geld.

 
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