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Geschrieben von IngeA am 07.03.2019, 14:35 Uhr

Jugendlicher ohne Wohnsitz

V. a. kann der Vater nicht das Gehalt des Sohnes und das Kindergeld einbehalten. Kindergeld bekommt er nur, wenn das Kind auch bei ihm wohnt bzw. er für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt.
Wenn der Vater ihn auf die Straße gesetzt hat, würde ich das ganz schnell dem Arbeitsamt melden und genau so dem Arbeitgeber, dass der Lohn auf sein eigenes Konto überwiesen wird.

LG Inge

 
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