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Geschrieben von muffelzahn am 07.03.2019, 13:33 Uhr

Jugendlicher ohne Wohnsitz

Hallo, hier hat sich ja einiges getan im RuB, war schon ewig nicht mehr hier.

Nun hab ich aber ein brennendes Problem und brauche dringend Tipps. Ich bin mir nicht sicher, ob das eine gute Idee ist, hier zu schreiben, aber ich weiß nicht wo ich anfangen soll.
Ein Bekannter (19) von meinem Sohn wurde am Sonntag zu Hause raus geschmissen. Er darf nur noch zum Wäsche wechseln und duschen nach Hause kommen. In der Nacht zu Montag hat er bei einem anderen Freund geschlafen. Montagabend kam er zu meinem Sohn und fragte, ob er bei ihm schlafen kann und er dringend eine Wohnung/Zimmer sucht, evtl. WG mit meinem Sohn. WG werden wir nicht machen.
Mein Sohn holte mich dann hoch. Der Junge erzählte mir dann, was passiert ist.
Nun schläft er seit Montag hier. Ich kann ihn doch nicht auf die Straße setzen! Hab ihm aber gesagt, dass wir ganz schnell eine Lösung finden müssen.
Er hat kein Geld, macht Praktikum und 450€ Job + Kinderegld, das Geld (ca 600) geht bei dem Vater aufs Kto und der kassiert es ein, für wohnen, essen usw. . Das Geld bekommt er vom Vater erst, wenn er eine WG oder ein Zimmer gefunden hat und ein Mietvertrag vorlegen kann.
Ich hab ihn zum Jugendamt geschickt, wo er am Dienstag auch gleich war, die schicken ihn zum Jobcenter, damit die die Miete für Wohnung über nehmen. Ja, woher jetzt eine Wohnung so schnell finden? Ansonsten seien sie nicht zuständig bzw können nicht helfen.
Eigenes Kto hat er gestern eröffnet.

So und nu? ???
Bin am Überlegenheit einen Rechtsanwalt zu fragen, Vater ist ja noch zum Unterhalt verpflichtet. Das die das mal durch rechnen. Caritas oder ähnliches?

Ich habe Angst, dass ich Probleme mit der ganzen Sache bekomme. Aber ich setzte den doch nicht auf die Straße!

LG

 
30 Antworten:

Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Flirrengel am 07.03.2019, 14:05 Uhr

Also, Probleme glaube ich (rechtliche) bekommst Du da eher nicht, weil er ja schon volljährig ist und alle Sachen alleine erledigen kann. Du stehst im mehr oder weniger nur zur Seite und bist beratend tätig.
Ausser, Du unterschreibst natürlich für ihn irgendwas - wie ne Bürgschaft, Empfehlung ect. Für dass müsstest Du dann wahrscheinlich gerade stehen, wenn es nicht läuft, das würde ich nicht machen!
Mir fällt jetzt auf Anhieb auch nur Jugendamt ein, und verschiedene kirchliche Beratungsstellen wie Caritas, Diakonie. Vielleicht gibts irgendwie einen Jugendhilfeverein, wo man um Rat fragen kann?

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von wolfsfrau am 07.03.2019, 14:07 Uhr

Warum wurde er denn vor die Tür gesetzt?
Einfach so wird das nicht passiert sein.

Ich kenne einen inzwischen 20jährigen, dem das auch passiert ist. Nach Schulabbruch, Internetbetrug und damit verbunden diversen Hausdurchsuchungen, Jugendarresten, Bestehlen der Eltern und div. anderen Verwandten wurde er vor die Tür gesetzt.
Mittlerweile hat er eine 1-Zimmer-Wohnung gefunden, hat aber einige Zeit auch immer mal irgendwo übernachtet.
Ganz ehrlich, ihn hätte ich nicht aufgenommen.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von muffelzahn am 07.03.2019, 14:18 Uhr

Nein, eine Bürgschaft oder sonstiges würde ich nie unterschreiben.Caritas werde ich bzw er mal anrufen.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von golfer am 07.03.2019, 14:28 Uhr

Ich denke nicht das das zulässig ist...er hat da seine Woihnadresse ist da gemeldet......ein Ehepartner kann auch nicht vor die Tür gesetzt werden....in der Gemeinde bei der man gemeldet ist die müssen einem einen Schlafplatz zuweisen...oder einenn wiedereinzug durchsetzen

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von muffelzahn am 07.03.2019, 14:29 Uhr

Danke für deine Antwort.
Er ist nicht kriminell veranlagt, hat Schulabschluss und macht jetzt Praktikum und nebenher noch den Job. Er hat schon Pläne für's Leben.
Den Grund möchte ich jetzt nicht öffentlich machen.
Dazu gehören 2 Seiten ....

Das Problem ist hier, dass der Vater sein Geld einbehält Der Junge bekommt doch keinen Mietvertrag ohne festen Job.

Ich hätte kein gutes Gewissen ihn nachts auf die Straße zu setzen. Da hat wohl mancher streunende Hund mehr Glück

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von wolfsfrau am 07.03.2019, 14:33 Uhr

Dann würde ich mich ans Jugendamt wenden. Und vielleicht noch an das Amtsgericht. Da gibt es Beratungsstellen, die können dann wahrscheinlich was zu einer einstweiligen Verfügung sagen.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von muffelzahn am 07.03.2019, 14:34 Uhr

Da hast du Recht mit dem was du schreibst.
Aber er will auch nicht zurück, die Gründe sind nachvollziehbar.
Wäre er unter 18 käme er erstmal ins Heim. Trifft aber auf ihn nicht mehr zu.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von IngeA am 07.03.2019, 14:35 Uhr

V. a. kann der Vater nicht das Gehalt des Sohnes und das Kindergeld einbehalten. Kindergeld bekommt er nur, wenn das Kind auch bei ihm wohnt bzw. er für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt.
Wenn der Vater ihn auf die Straße gesetzt hat, würde ich das ganz schnell dem Arbeitsamt melden und genau so dem Arbeitgeber, dass der Lohn auf sein eigenes Konto überwiesen wird.

LG Inge

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von wolfsfrau am 07.03.2019, 14:42 Uhr

Ja, das stimmt. Das sollte auch möglichst umgehend gemacht werden.
Dem AG kann er das ja selber mitteilen, der Kindergeldkasse sollte er das schriftlich mitteilen - dass er dort noch gemeldet ist, sein Vater ihn aber vor die Tür gesetzt hat und eine neue Anschrift noch nicht vorhanden ist. Sollten die nämlich beim Einwohnermeldeamt nachfragen, bekommen sie von da ja mitgeteilt, dass er dort noch gemeldet ist.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von muffelzahn am 07.03.2019, 14:49 Uhr

Jugendamt war er gestern, die haben ihn ans Jobcenter verwiesen.
Gericht ist eine gute Idee. Werde aber erstmal mit ihm heute abend reden. Ihm muss klar sein, dass er "das" will und welche Probleme oder Ärger mit seinem Vater nach ziehen können.
Ich gebe ihm nur den Tipp,dass er mal bei Gericht nach fragen könnte.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von golfer am 07.03.2019, 15:49 Uhr

nd Geld kann er auch nciht einfach behalten...bis 25 darf er auch selbst keine Wohnung üfer Harz bekjommen

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.03.2019, 15:59 Uhr

Da er über 18 ist, ist das Jugendamt nicht mehr zuständig. Weil, mit 18 macht es PLOPP und der Mensch an sich kann ab sofort für sich selber sorgen *ironieoff*.

Das Jobcenter wird ihm aber auch keine Wohnung zahlen, solange er zumindest theoretisch bei seinen Eltern wohnen kann.

Braucht er das Praktikum für die Ausbildung? Dann wäre Ausbildungsbeihilfe eine Option. Auf jeden Fall sollte er die Zahlungen für das Praktikum und den Nebenjob zügigst auf sein Konto umleiten. Ich finde es sowieso schräg, daß das auf das Konto des Vaters geht, aber mei....

Das mit dem Kindergeld ist nicht so einfach. Das Kindergeld steht nicht dem Kind zu, sondern demjenigen, der für das Kind aufkommt, denn es ist eine pauschalierte Steuererstattung. Der Vater muß daher der "Umleitung" der Zahlung auf das Konto des Sohnes zustimmen. Allerdings: Entweder der Vater gibt dem Kind das Kindergeld, oder er zahlt Unterhalt - was u.U. mehr ist als das Kindergeld. Zum Gericht würde ich deswegen aber nicht gleich gehen, sondern zu einer Rechtsberatung. Meistens reicht es, wenn man einen netten, mit Paragraphen gespickten Binnen-Brief schickt.

Rechtsberatung - so wie Beratung zu allen anderen Fragen - gibt es meistens bei den üblichen Verdächtigen wie Caritas, AWO, Diakonie etc.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Esmeralda am 07.03.2019, 16:29 Uhr

Moment.

Der junge Mann kann doch bei seinem Arbeitgeber ein anderes, eigenes Konto für sein Gehalt angeben.

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Ellert am 07.03.2019, 18:41 Uhr

huhu

eigentlich darf der Vater ihn nicht einfach rauswefen wenn nicht was passiert ist.
Unter 25 wird auch nur dann die Arge die Wohnung zahlen wenn er diese Zerrüttung nachweisen kann.
Du sprichst imemr vom Vater,w as ist denn mit der Mutter ?

19 ist ja schon erwachsen, als erstes würde ich den Arbeitgeber anweisen das Geld auf dessen Konto zu überweisen. So schnell wird er auch keine WG oder Wohnung finden, wie stellt der Vater sich das denn vor ?

dagmar

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Jugendamt ist noch zuständig nach § 41 SGB VIII

Antwort von Nynaeve2019 am 07.03.2019, 18:54 Uhr

https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/41.html,

zu mindestens kann man es so lesen, es sei denn man möchte Geld sparen.

So, wie Du es beschreibst, sollte es auch das Jugendamt machen, ich würde ihn noch einmal hinschicken, mit dem §. Und sie sollen dann helfen, a) das er Geld bekommt und b) eine Unterkunft, sonst ist c) der junge Mensch bald "verloren"

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Lusiana am 07.03.2019, 19:21 Uhr

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/wohnungslosigkeit/lebenaufderstrasse/jugendliche-auf-der-strasse

Vielleicht ist da was bei.
außerdem weiß ich aus meinem persönlichen Umfeld, dass u25jährige in sehr schwierigen Situationen sehr wohl Hartz4 und eine Wohnung bekommen können

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von golfer am 07.03.2019, 19:23 Uhr

Ich glabue ich würde mich da jeden Abend vor die Tür setzen das ist sein Wohnsitz er ist da gemeldet...ev noch paar Freunde mitbringen und dann dort kampieren....macht tolles Bild für die Nachbarn ...ihm steh der Zutzritt zu...

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von dhana am 07.03.2019, 19:34 Uhr

Hallo,

Probleme bekommst du nicht, der junge Mann ist ja volljährig.

Als erstes eigenes Konto eröffnen, zum Arbeitgeber vom 450 Euro-Job und das Geld auf sein Konto überweisen lassen.
Kindergeld bei der Kindergeldkasse abklären lassen, ob es auch auf sein Konto direkt bezahlt werden kann.
Gibt ja keinen Grund warum ein volljähriger junger Mann sein Geld auf das Konto der Eltern überweisen lassen sollte.
Und dann weiter zum Gericht und einen Antrag auf Rechtsberatung/Beihilfe stellen und sich von einem Anwalt beraten lassen.. ohne eigenes Einkommen bekommt er da ja Unterstützung
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilprozessrecht/rechtsbeihilfe

Jugendamt dürfte bei einem 19jährigen nicht mehr zuständig sein - Unterhalt von den Eltern muss er da selber einklagen. Also eher Prozesskostenhilfe (siehe Link oben)

Zimmer/Wohnung finden wird je nach Wohnort nicht so einfach werden, aber ich glaub auch nicht, das die Eltern das recht haben ihren Sohn so einfach auf die Straße zu setzen.. aber das muss man dann wirklich mit jemand abklären der sich auskennt (Anwalt/Jobcenter...)

Alles Gute an den jungen Mann

Gruß Dhana

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Meine Kinder wären NIE auf die Idee gekommen ( und ich auch nicht)

Antwort von Ellert am 07.03.2019, 21:24 Uhr

Einkommen wie Lohn auf mein Konto zahlen zu lassen.
Was einer erarbeitet kommt doch auch auf dessen Konto.
Kindergeld beim Vater für Wohnung und Essen ist ok aber das Einkommen komplett ?

dagmar

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von luvi am 08.03.2019, 0:40 Uhr

Hallo,
Das Jugendamt ist in bestimmten Fällen auch zuständig bis 21 Jahre.

Schildere doch du mal beim Jugendamt die Situation und frag nach Unterstützungsmöglichkeiten. Ich kann mir vorstellen, dass der Junge mit der Situation total überfordert ist und du ganz anders nachfragen kannst als er.

In größeren Städten gibt es auch Männerwohnheime.

Caritas, Bahnhofsmission sind noch Anlaufstellen, bei denen er Tipps fürs weitere Vorgehen bekommen könnte.

LG luvi

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Biene@maja am 08.03.2019, 6:45 Uhr

Hast ne pn:)

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Lollipups am 08.03.2019, 12:45 Uhr

Also um jetzt mal die Aussagen mancher Leute zu entkräftigen, die meinen, das Jobcenter zahlt erst ab 25 Jahren die Wohnung, muss ich auch mal was dazu sagen.

Ich war damals selbst 17 und wurde von meiner Mutter mehr oder weniger rausgeschmissen. Wir haben uns einfach gar nicht mehr verstanden. Ich war nicht kriminell oder sonstiges. Hab keine ständigen Partys gefeiert und keine Drogen genommen...(ok, außer hin und wieder mal cannabis). Ansonsten war ich eigentlich ganz brav. Die Probleme lagen oder liegen immer noch ganz tief in der Vergangenheit. Die sich leider bis heute gezogen haben. Naja.

Jedenfalls musste ich wohl oder übel auch zum Jobcenter. Meine Mutter musste damals dort persönlich erscheinen und sagen, dass es nicht mehr tragbar wäre, wenn wir gemeinsam unter einem Dach wohnen. Bein Jugendamt gabs auch noch ein Gespräch. Weil ich es dort klären wollte. So Sachen wie Kindergeld und sowas.
Zu dieser Zeit hab ich erstmal noch bei einer Freundin gewohnt, was aber einer eigenen Wohnung gleichkam, da ich Leistung bekommen habe.
Zwischenzeitlich hab ichs dann doch noch mal mit meiner mutter versucht um dann zu merken, dass es einfach keinen Sinn hat.
Nach Auszug habe ich dann schnell eine eigene kleine Wohnung bewilligt bekommen.

Der Schritt war zwar echt nicht einfach, aber nötig. Da es nicht anders ging.

Heute steh ich zum Glück auf eigenen Beinen und bin nicht mehr von der Leistung des Jobcenters abhängig.

Wollte damit nur sagen, dass es sehrwohl möglich ist mit u25 eine Wohnung zu bekommen.
Darf nur 50qm nicht überschreiten je nach Wohnohrt auch die geregelte warmmiete.

Sein Vater sollte sich dann dort mal melden, er hat ja immerhin seinen Sohn rausgeschmissen

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Danke

Antwort von muffelzahn am 08.03.2019, 13:04 Uhr

Ich habe alles gelesen, auch PN und möchte mich bei Euch bedanken.
Muss erstmal alles sortieren und reden.
Viele Grüße

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50 m2

Antwort von golfer am 08.03.2019, 16:22 Uhr

stehen zu ....toll...da bist aber in München war gelich mal bei 1000 Euro locker

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Lollipups am 09.03.2019, 9:36 Uhr

Ich weiß nicht, wie es dort aussieht.
Aber wenn die Mieten da so übertrieben hoch sind, dann wird das Jobcenter diese ja wohl auch übernehmen. Die gehen nach qm preis in der jeweiligen gemeinde/kommune/Stadt. Deshalb gibts auch keinen festen Betrag deutschlandweit, der von den Jobcentern gestgelegt wird. Weils ja von Stadt zu Stadt ziemlich unterschiedlich aussieht mit den Mietpreisen

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von IngeA am 09.03.2019, 12:25 Uhr

Schön wärs...
Die Sätze sind in München etwas höher als auf dem Land.
Aber zu den in München bewilligten Sätzen bekommst du vielleicht einen Platz im Fahrradkeller.

LG Inge

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz - ab zum JIZ

Antwort von Badefrosch am 09.03.2019, 13:53 Uhr

Sowas müsste es in jeder größeren Stadt geben

Das hier ist in München

http://wohnen.jiz-m.de/stress-zu-hause/

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Ellert am 09.03.2019, 21:01 Uhr

huhu

es gibt klar Fälle wo es nicht zumutbar mehr ist
und da wird es auch bezahlt
aber einfach so gehts halt nicht.
Und ide nächste Frage ist auch
selbstw enn es bezahlt wird
wo bekommt man schnell was her und wer vermietet einem 19-Jährigen ohne einkommen so schnell ne Wohnung.
Alles auf dem Papier machbar aber in der Realität ?

dagmar

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Re: Jugendlicher ohne Wohnsitz

Antwort von Lollipups am 10.03.2019, 18:59 Uhr

Naja. Ich kann nur aus Erfahrung berichten. In München gibt es sehr wohl Wohnungen die vom Amt finanziert werden. Sind eben nur 1 Zimmer-Wohnungen. Ich hatte auch "nur" ne 1,5 Zimmer-Wohnung.
Zudem hat man auch die Möglichkeit sich ein WG Zimmer zu nehmen.
So schwierig ist das nicht. Ich hab mit meiner damaligen Vermieterin geredet und ihr die Sachlage geschildert. Man muss mit den Menschen reden. Manchmal klappts, manchmal auch nicht.
Man muss ja nicht alles gleich negativ sehen. Wenn hier jemand was positives zu berichten hat, muss dieses gleich ins negative gezogen werden. Versteh ich nicht. Wohnung finden ist immer schwer.
Dazu muss man aber auch sagen, dass Vermieter gerne Leute nehmen, die vom Jobcenter unterstützt werden, da sie genau wissen, dass sie ihre Miete immer pünktlich bekommen. Hört sich jetzt blöd an, ist aber so.

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Hallo

Antwort von muffelzahn am 10.03.2019, 20:44 Uhr

Wir sind nicht in München.
Er war zwischenzeitlich auch beim Jobcenter, er kann sich eine Wohnung bis 50m2 und ca 500€ warm suchen. Klingt gut, aber woher nehmen
Wir haben uns heute nochmal unterhalten. Er war mit 16 erstmals zu Hause ausgezogen, nun das 3x. Es gibt erhebliche Spannungen bei ihm zu hause. Er hat in den vergangenen 4 Jahren nirgends Hilfe bekommen. Er war mit 16 allein auf dem Jugendamt, nix hatte sich damals für ihn geändert!!
Ich habe ihn angeboten, dass er erstmal bei uns bleibt.

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