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Geschrieben von Hubbeldubbel am 11.11.2017, 17:52 Uhr

Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Lebensmittel an den Mann oder die Frau bringen, ist nur mit erfolgter Belehrung/ Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erlaubt.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

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