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Geschrieben von Pippilotti am 11.11.2017, 20:06 Uhr

Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Warum willst du das denn alles wissen?

Gewerbe muß das keins sein, als Tanzlehrer würde er zu den Freiberuflern gehören. Anmelden muß er das aber beim Finanzamt und muß auch Steuererklärungen machen (mit Umsatzsteuer wegen Ausschank). Auch ein Verein muß Umsatzsteuer anmelden und abführen wenn er Einnahmen durch Ausschank hat.

Ich hoffe aber ihr wollt ihn vor allem informieren und nicht anschwärzen. Redet mit ihm. Wegen dem Gesundheitsamt bin ich mir nicht sicher. Kommt wohl eher drauf an ob da nur etwas verkauft oder auch da zubereitet wird.

 
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