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Geschrieben von Caot am 11.11.2017, 15:48 Uhr

ja ......

...... es wäre ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Sobald Du Einnahmen mit Gewinnabsicht erzielst. Bei Verkauf von Lebensmitteln ist Vorsicht geboten. Ich würde mich bei der Stadt im Gewerbeamt erkundigen. Was auch gänge ist die IHK, um erste Fragen abzuklären.

 
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