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Geschrieben von Jeckyll am 15.07.2014, 6:58 Uhr

ich hatte in der gs eine ahnlich kranke ReligionsLehrerin

Nach einem letzten heftigen Vorfall war sie von heut auf morgen weg.
Eigentlich müsste die gute Frau sofort von der Rektorin beurlaubt werden bis das Schulamt weiter entscheidet (ich hoffe mit sofortiger suspendierung und dem Wegfall ihrer Beamtenrente)

Jeckyll

 
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