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Geschrieben von Steffi528 am 21.03.2017, 9:14 Uhr

Hier

http://www.dietzenbach.de/PDF/Richtlinie_F%C3%B6rderung_der_Vereinbarkeit_von_Familie_Beruf.PDF?ObjSvrID=1799&ObjID=9482&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=

Ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf...

Eigentlich ganz "lustig", die Gebühren werden um 50 % (plus 3 % normaler Inflationsausgleich) angehoben, die Familien bekommen dann aber einen Zuschuss von 50 %, wenn gearbeitet wird (auf Antrag!!!!!!)

Ich weiß jetzt nicht, ob das rechtlich einwandfrei ist, zumindest bei den U3 ern besteht ja ein Rechtsanspruch ab 1 Jahr ohne Nachweis

 
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