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Geschrieben von Bookworm am 25.10.2016, 18:10 Uhr

Hier war ein extra Artikel in der Zeitung was zu tun ist (MIT link ;-)

Jedenfalls als "Opfer" nicht angreifen, denn merke:

Jmd. erschrecken ist keine Straftat, von daher kann es dagegen auch keine Notwehr geben.

Hier im Großraum ist man in der Hinsicht besonders empfindlich, weil vor einigen Jahren ein 12-jähriges Mädchen zu Hause im Bett erstochen wurde von einem Horror-Maskierten

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Horror-Clowns-wecken-in-Gersthofen-schreckliche-Erinnerungen-id39531227.html

Bei meinem Kind Klein (10) im Bus ist es auch Thema.

 
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