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Geschrieben von Steffi528 am 25.10.2016, 19:40 Uhr

Gerade gelesen...es hat sich jemand gegen die Gruselclowns gewehrt

"Und ein 16jähriger sollte in der Lage sein vorher zu wissen, dass sowas extrem dumm ist." --> das können 16 jährige nicht immer und werden deshalb bei Straftaten zu recht nach Jugendstrafrecht behandelt, ebenso, wie ein 14 jähriger unter bestimmten Umständen (zum Bespiel bei einer Bedrohung) nicht weiß, das ein Messer eine gefährliche Waffe ist.

 
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