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Geschrieben von Danyshope am 25.10.2016, 18:47 Uhr

Gerade gelesen...es hat sich jemand gegen die Gruselclowns gewehrt

Klar haben die ihn erst einmal festgenommen. Ist wo auch logisch. Immerhin muss man auch erst einmal so etwas wie Ermittlungen anstellen. Und ein 14jähriger der mit einem Messer bewaffnet unterwegs ist würde ich auch so schon festhalten und dann den Eltern übergeben. Auch ohne das da wer verletzt wird.

Ansonsten, nicht die Polizei legt fest ob das Notwehr ist oder nicht sondern ein Richter. Die Polizei kann lediglich eine Einschätzung geben ob es darüber abgedeckt ist. Ist halt fraglich in diesem falle - warum und weshalb auch immer. Hammer und Messer sind beides seeeeehhhhrrrr deeeeeeehhhhhhhhnnnnnbare Begriffe. Wenn da wer mit so einem kleinen Hämmerchen um die ecke kommt, das nicht einmal drohend erhebt sondern nur buh macht dürfte ein mehrfaches Zustechen mit einem als Waffe geltendem Messer kaum noch als Notwehr durchgehen. Selbst einmaliges Zustechen wäre dann fraglich. Ist es ein sehr kurzes Messer wo klar war, da kann eh in der Regel nur eine extrem leichte Stichverletzung passieren, mag das auch locker gesehen werden. Wobei auch dann durchaus mit dem Vorwurf Körperverletzung zu rechnen. Mit einem "Hämmerchen" sind schwere Verletzungen eher nicht zu erwarten, warum sollte das Mittel der Notwehr da also greifen?

Rennt dagegen wer um die Ecke oder kommt schreibend aus einer Hecke gestürzt, schwingt dabei einen extrem schweren massiven Ambosshammer oder ähnliches über den Kopf und brüllt dabei, Dich erschlage ich, dann dürfte jegliches Mittel der Notwehr wohl gedeckt sein. In dem Moment kann ich nicht davon ausgehen, der will mich nur erschrecken, sondern ich muss wirklich um Leib und Leben fürchten. Und darf mich dann natürlich auch entsprechend wehren.

Die grundsätzliche Frage ist also die, ist das Mittel der Notwehr der Situation entsprechend angepasst. Und das dürfte selbst für Polizisten im ersten Moment in vielen Fällen erst einmal grenzwertig sein, also geht das übliche Prozedere erst einmal seinen Gang. Und dazu gehört eben, den vermeidlichen Täter erst einmal dingfest machen, Opfer versorgen und dann ermitteln. Danach kann man immer noch schauen ob es zu einer Anklage kommt, den eine Verhaftung/Festnahme bedeutet ja nicht automatisch auch das es dazu kommt.

 
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