Geschrieben von like am 25.11.2011, 14:02 Uhr |
Handwerkerrechnung - rechtliche Frage
Habe heute eine größere Handwerkerrechnung erhalten für eine Leistung, die noch nicht abschlossen und auch noch nicht von uns abgenommen ist.
Dazu kommt, dass uns per Email zugesichert war, dass die ganzen Leistungen bereits am 11.11. abgeschlossen seien, was jetzt nicht der Fall ist - ein wichtiger Bestandteil wurde erst diese Woche noch erledigt, Kleinigkeiten fehlen immer noch.
Nun steht da am Ende:
"Handwerkerrechnungen sind nach V.O.B./B sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Sollte dennoch ein Skonto oder Nachlass vereinbart sein, entfällt dieser nach 8 Tagen bei uns eingehend. Nach dieser Zeit werden vom Rechnungsdatum ab die banküblichen Zinsen berechnet."
Hallo?????
Wie verhalte ich mich am besten?
Ab wann können die denn nun wirklich Zinsen verlangen bzw. können die das überhaupt?
- Handwerkerrechnung - rechtliche Frage - like 25.11.11, 14:02
- Re: Handwerkerrechnung - rechtliche Frage - Holzkohle 25.11.11, 14:19
- ok, hilft weiter - präzisierende Frage - like 25.11.11, 14:26
- ach ja - like 25.11.11, 14:20
- Re: ach ja - Carolchen 25.11.11, 14:55
- Re: Handwerkerrechnung - rechtliche Frage - Holzkohle 25.11.11, 14:19
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