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Geschrieben von like am 25.11.2011, 14:26 Uhr

ok, hilft weiter - präzisierende Frage

ist klar, dass wir nicht vor Abnahme zahlen, meine Frage war dann auch mehr, ob er, wenn die 8 Tage dann (also bei Abnahme) schon verstrichen sind, tatsächlich ab dem Folgetag Zinsen berechnen kann. Habe dazu das gefunden: "Üblicherweise sind 30Tage Zahlungsfrist auch wenn der Handwerker kürzere Fristen schreibt." Kann mir das jemand bestätigen?

 
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