Geschrieben von like am 25.11.2011, 14:26 Uhr |
ok, hilft weiter - präzisierende Frage
ist klar, dass wir nicht vor Abnahme zahlen, meine Frage war dann auch mehr, ob er, wenn die 8 Tage dann (also bei Abnahme) schon verstrichen sind, tatsächlich ab dem Folgetag Zinsen berechnen kann. Habe dazu das gefunden: "Üblicherweise sind 30Tage Zahlungsfrist auch wenn der Handwerker kürzere Fristen schreibt." Kann mir das jemand bestätigen?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Handwerkerrechnung - rechtliche Frage - like 25.11.11, 14:02
- Re: Handwerkerrechnung - rechtliche Frage - Holzkohle 25.11.11, 14:19
- ok, hilft weiter - präzisierende Frage - like 25.11.11, 14:26
- ach ja - like 25.11.11, 14:20
- Re: ach ja - Carolchen 25.11.11, 14:55
- Re: Handwerkerrechnung - rechtliche Frage - Holzkohle 25.11.11, 14:19
Die letzten 10 Beiträge
Noch mal zum Organspenden.
Armbanduhr für 8jährige
Hilfe Weihnachtsgeschenkewahnsinn - ich will nicht mehr
Wer keine Organe/kein Blut spendet, sollte auch keine/keins bekommen!
Wo ist denn...
Hilflos was war das ???
Offener Brief an Schwiegereltern...- Angst vor Folgen
Ludwig Hirsch hat sich umgebracht
Würdet Ihr nach fast durchwachter Nacht
Brandaktuell: Umfrage Weihnachtsfeiern
Armbanduhr für 8jährige
Hilfe Weihnachtsgeschenkewahnsinn - ich will nicht mehr
Wer keine Organe/kein Blut spendet, sollte auch keine/keins bekommen!
Wo ist denn...
Hilflos was war das ???
Offener Brief an Schwiegereltern...- Angst vor Folgen
Ludwig Hirsch hat sich umgebracht
Würdet Ihr nach fast durchwachter Nacht
Brandaktuell: Umfrage Weihnachtsfeiern