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von Carolchen  am 25.11.2011, 14:55 Uhr

ach ja

Hallo!
Wenn die VOB nicht vereinbart ist gilgt BGB. Wir haben auch einen Handwerksbetrieb. Abnahme erfolgt komplett nur, wenn die Leistungen auch Ihren Sinn erfüllen, vorher könntest Du eine Teilabnahme verlangen und auch nur einen Teil bezahlen.
LG Carola

 
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