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Geschrieben von MadamePompadour am 26.02.2020, 20:12 Uhr

Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt

Guten Abend euch allen,

viell. kann mir jemand weiter helfen.

Ich war zuletzt 2019 in der Gastro tätig und habe mich nun neu beworben und es geht um die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 (Infektionsschutzgesetz).

Mein (ganz) alte Bescheinigung ging bei meinem damaligen Arbeitgeber verloren....
Dies wollte ich kopieren um für ein Vorstellungsgespräch einfach mal mit dabei zu haben, dass ich somit jederzeit anfangen könnte.
Unauffindbar - also ein neues gemacht Mitte 2019.
Dies habe ich mir natürlich am nächsten Tag gleich unterzeichnen lassen von meinem AG.
Denn, diese Erstbelehrung ist ja nur 3 Monate gültig. In dieser Zeit muss eine Tätigkeit erfolgen.
Somit wurde es von meinem AG wieder (oder besser gesagt, Gott sei Dank) unterschrieben abgeheftet.

So,.. nun neu beworben. Kurze Arbeitslosigkeit dazwischen...
Ich reichte meine Belehrung ein und man verneinte dies, da es älter als drei Monate ist.
Also wieder aufs Landratsamt...
Landratsamt sage zu mir, sobald INNERHALB von 3 Monaten eine Beschäftigung NACH DER ERSTBELEHRUNG aufgenommen wird ist DIES LEBENSLÄNGLICH gültig. Und das war ja durch meinen alten Arbeitgeber passiert.
Der Arbeitgeber muss dann ab da an jährlich belehren.

SO kenne ich dies ja auch, Deswegen hat mich der Anruf der Bezirksleiterin etwas verunsichert u. bin daraufhin aufs Landratsamt. Bis dieses mir sagt.... Frau N**** sie waren doch schon 2019 bei uns zur Belehrung.

Also Zweitschrift vom Landratsamt mitgeben lassen, dass zumindest gesehen wird zwecks Datum, dass ich dort war und mich gekümmert habe.

ABER jetzt zur eigentl. Frage...
Bei der Zweitschrift ist natürlich das Datum der Belehrung von damals drauf + das Datum von heute als ich dieses anforderte. ABER natürlich keine Unterschrift mehr vom alten AG um diese Tätigkeitsaufnahme innerhalb der 3 Monate zu bestätigen.

Wisst ihr was ich meine?
Es sähe ja nun so aus, als hätte ich diese drei Monate überschritten, wenn nun 2020 der AG sich eintragen würde

So ne Kleinigkeit und doch soviel Text

 
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