Geschrieben von nicole812 am 27.02.2020, 7:19 Uhr |
Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt
Ich darf selber die Nachbelehrerungen durchführen.
Ich verstehe dich grad überhaupt nicht.
Hier gibt es ein Heft vom Gesundheitsamt. Das wird nach Erstbeleherung vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Das muss in den ersten 3 Monaten vom Arbeitgeber abgezeichnet werden.
und danach gibt es min. 2 Jährliche Nachbelehrungen- diese werden in dem Heft mit Datum und unterschrift eingetragen und müssen vom Inhaber des Büchleins gegengezeichnet werden.
- Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt - MadamePompadour 26.02.20, 20:12
- Re: Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt - Hashty 26.02.20, 21:22
- Re: Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt - Cata 27.02.20, 7:05
- Re: Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt - nicole812 27.02.20, 7:19
- Re: Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt - MadamePompadour 27.02.20, 8:46
- Re: Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt - nicole812 27.02.20, 7:19
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