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Geschrieben von MadamePompadour am 27.02.2020, 8:46 Uhr

Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt

"Das muss in den ersten 3 Monaten vom Arbeitgeber abgezeichnet werden."

Richtig und das wurde auch Sommer 2019 gemacht.
Diese drei Monate wurden eingehalten also....

Jedoch möchte die Bäckerei, eine nochmalige Erstbelehrung, denn sie sind der Meinung, dass die Unterschrift vom alten AG jetzt LÄNGER als drei Monate her ist.

Sie kapieren das einfach nicht, dass nach der ERLSTBELEHRUNG innerhalb der 3 Monate eine Tätigkeit bei einem AG erfolgen muss und dann der Zettel lebenslange Gültigkeit hat.
Egal ob die Nachbelehrung 6 Monate her ist.

Die Bäckerei regt mich jetzt schon auf

Und nunja,... wie gesagt, die ausgestellte Zweitschrift besitzt nun natürl. nicht mal mehr die Unterschrift vom alten AG

Aber vielen Dank für eure Antworten. Ich hadere ohnehin den Job anzunehmen.
Kennt ihr Mitmenschen die in einer Bäckerei (Kette) arbeitet?

Ich lese soviel negatives im Netz. Unbezahlte Überstunden, Sonn- u. Feiertagsarbeiten, Dienstpläne werden kurzfristig geändert.

Work-life-balance sozusagen eine Katastrophe.

Meine letzte Tätigkeit als Geschäftsführerin endete für die Familie in einer Katastrophe. Meine schlimmste Woche betrug 68 Std.
Die Kinder haben mich angefleht zum Schluss, den Job zu kündigen.

 
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