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von Leena  am 17.10.2023, 11:24 Uhr

Für Maca.

Um es mal so zu sagen: Die Äußerung von grobem Unfug allein ist nicht strafbar.

Wenn ich mich die aktuelle Rechtsentwicklung zum Thema Volksverhetzung anschaue, bezweifle ich, dass die erforderlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Schließlich war "Israel ist unser Unglück" auch eine Meinung und keine strafbare Handlung, in dem konkreten Verfahren. Grober Unfug bleibt es trotzdem, das eine wie das andere.

 
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