Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von tonib am 18.06.2019, 9:08 Uhr

Franco A

Am Ende bleibt außer Sozialbetrug (weiß gar nicht, ob das in D ernsthaft verfolgt wird) und Verstoß gegen das Waffenrecht nichts übrig, wenn die Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Strattat nicht nachgewiesen werden kann.

Und wenn die Ersatzfreiheitsstrafe relativ oft verhängt wird (finde ich auch nicht sinnvoll und schon gar nicht proportional), heißt das trotzdem nicht, dass in D generell scharf vollstreckt wird - über 100.000 Haftbefehle sind offen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.