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Geschrieben von Benedikte am 28.08.2016, 12:49 Uhr

ellert-Hausgeld

ellert, nur am Rande

Natürlich muss man bei einer ETW das ausgewiesene Hausgeld bezahlen, aber genau das hast Du doch auch beim eigenen Haus. Nur heisst es nicht bequem Hausgeld und Su zahlst eine einmalige monatliche Summe für Nebenkosten, Rücklagen usw, sondern als Eigentümer gehupft wie gesprungen zahlst Du es auch. Nur eben als ausgewiesene Einzelbeiträge.

Was stimmt- in einer Wohnungsanlage, wo viele Mieter sind, die nicht beaonders gut auf alles achten, fallen mehr reparaturen an. Nur sind die dann umlagefahig, also Durchlaufposten beim Eigentümer.

Und Einnhamen muss man immer versteuern- man kann aber auch einiges gegenrechnen. Ich will sagen, Du musst nur Steuern zahlen, wenn Du Einnhamen hast.

jedenfalls- ich kann die gut verstehen, die nicht vermieten wollen- es ist nicht immer reiner Spass. Aber so, wie Du das darsellst, dass beim Ver mmieten manche Kosten anfallen, die es beim Mieten nicht gibt- das stimmt nicht ganz.

 
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