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von Leena  am 08.08.2012, 14:10 Uhr

Ehegattensplitting für eingetragene Partnerschaften

...ich glaube, das ganze Thema ist ziemlich vielschichtig.

Einerseits hängt sicherlich das christlich-katholische Bild der "Ehe" in der Diskussion - die Ehe ist ein Sakrament, und die Ehe kann nur zwischen Mann und Frau eingegangen werden, alles andere ist widernatürlich und gegen den Willen Gottes, um diese Position mal ganz provokant und etwas überspitzt zusammen zu fassen. Wer Ehe in diesem Sinne definiert, lehnt i.d.R. auch die rechtliche Gleichstellung homosexueller Ehen mit "klassischen heterosexuellen Ehen" ab. Ich fürchte, diese Vorbehalte gegenüber homosexuellen Ehen sind - in der einen oder anderen Ausprägung - in unserer Gesellschaft immer noch vorhanden, und die wirkliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft ist noch nicht in der gelebten Realität angekommen - auch wenn sich da sicherlich "etwas tut", ebenso wie derzeit im Steuerrecht.

Andererseits hängt eben auch das Thema "Was wollen wir steuerlich fördern?" in der Diskussion. Wollen wir wirklich die "klassische Hausfrauenehe", die ja i.d.R. insbesondere vom Ehegattensplitting profitiert, weiterhin so steuerlich fördern? Oder wollen wir auch in der "klassischen Ehe" nicht eher die gleichberechtigte Aufgabenverteilung fördern, es Männern erleichtern, eben nicht mehr mit der alleinigen Versorgerrolle in der Familie zufrieden zu sein, sondern sie zu mehr "aktiver Vaterschaft" etc.pp. ermuntern, eben auch mit finanziellen Anreizen? Oder wollen wir eigentlich fördern, dass das "Kinder-Haben" finanziell ein bisschen attraktiver wird, und dazu steuerliche Anreize bieten - und das bisherige Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen?

Das ist eben die Frage.

Solange wir aber das Ehegattensplitting in der jetzigen Form im EStG haben, solange bin ich dafür, dass § 26b EStG (Zusammenveranlagung) sowohl Ehegatten als auch Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zustehen sollte.

(Im Übrigen fehlt mir ein wenig der Glaube, dass man durch solche doch relativ geringen steuerlichen Anreize die Entscheidung von potentiellen Eltern für ein Kind oder für ein weiteres Kind wirklich nachhaltig beeinflussen wird. Allerdings habe ich leicht reden, wir haben vier Kinder und es geht uns finanziell einigermaßen gut, so dass wir weder zu klagen haben noch die Entscheidung für ein weiteres Kind jemals wirklich "durchrechnen" mussten.)

 
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