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Geschrieben von Celine2 am 07.08.2012, 13:45 Uhr

Dusche - Vermieter zuständig?

Hab noch eine Frage:

Habe mich heute mal wieder intensiv an unsere Dusche rangemacht.
Man muss dazu sagen: Die Vormieterin hat sie selbst gekauft und auf eigene Kosten einbauen lassen.
Leider hat sie sich nicht so toll darum gekümmert und auch unser hartes Wasser ist tödlich für die Kunststoffdusche.

Es sind Alustangen und Kunststofftüren. Die Fugen habe ich heute rausgeschnitten und die Stellen dahinter mit Schimmeltod behandelt. (Leider hat es irgendwie HINTER den Fugen geschimmelt - und ich hab mich gewundert, warum man das schwarze nicht wegputzen kann... *lecker*)

Wenn das Schimmelzeug eingewirkt hat, dann wische ich es raus, mache alles trocken und verfuge die Dusche neu, aber:
Recht toll finde ich diese Dusche nicht mehr... Der Kunststoff ist schon stellenweise ziemlich angegriffen und ist schwer kalkfrei/sauber zu halten.

Wenn ich den Vermieter frage, ob er ne neue Dusche einbaut (Echtglas), kann er das ablehnen? Muss ich die selbst kaufen und einbauen lassen?

LG; Cel

 
8 Antworten:

Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von Putzteufel am 07.08.2012, 14:57 Uhr

es kommt auf Deinen Vermieter an. Meinen Vermieter müsste man Fragen und selbst dann wäre er nicht einverstanden. Der Vermieter meiner Mutter lässt alles sofort machen ohne dass meine Mutter mehrkosten danach hat.

also mit dem Vermieter sprechen ob er sich beteiligt damit das Bad dann so aussieht wie ihr es wollt und evtl. mit den Mehrkosten geradestehen müsst die über dem Betrag liegt die der Vermieter bereit ist auszugeben.

Aber ohne Nachfragen würde ich gar nichts machen - bin da ein gebranntes Kind.

Gruß Putzi

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Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von Celine2 am 07.08.2012, 14:59 Uhr

Nee, nee, ich frag ihn mit Sicherheit vorher :-)
Wollte nur schon etwas informiert sein.

Mal sehen, wir kommen ganz gut mit dem klar.

LG, Cel

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@Celine2

Antwort von Saarmama03 am 07.08.2012, 15:30 Uhr

Ich brauchte eine andere Dusche.Die Vermieterin hat nur zugestimmt,dass ich sie nach meinen Bedürnisse umbauen lasse.Musste es aber selbst bezahlen.

Naja,musste ich nicht.Hat die Krankenkasse gemacht.

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Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von Hannehoch6 am 07.08.2012, 15:41 Uhr

wenn du die Dusche mitgemietet hast, wovon ich ausgehe, weil die Dusche drin war als du eingezogen bist, ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig. Es sei denn, im Mietvertrag wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Dusche nicht mit vermietet wurde. Jetzt kann man natürlich darüber streiten ab wann die Dusche instand gesetzt werden müsste.

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Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von shinead am 07.08.2012, 20:19 Uhr

Wenn die Dusche defekt ist, ist es die Sache des Vermieters, die Dusche zu erneuern.

Nur weil etwas optisch nicht mehr in Schuss ist, weil der Vormieter sich nicht drum gekümmert hat (und das war ja auch schon bei der Anmietung ersichtlich) muss es nicht ausgetauscht werden.

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Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von Holzkohle am 07.08.2012, 22:24 Uhr

Du hast die Dusche so vom Vormieter übernommen - das ist nicht die Dusche vom VERmieter, richtig? Eigentlich ist er eben dann NICHT dafür zuständig, wenn Du die Plastiktüren auf einmal nicht mehr schön findest. Insofern musst Du Dich - nach meinem Wissen - eigens um Glastüren bemühen, musst aber wegen dem Einbau den Vermieter um Erlaubnis fragen wegen Veränderung des Mietgegenstandes... Er ist nicht dazu verpflichtet, Dir die zu zahlen. Ist ja genauso, als wenn Du eine EBK vom Vormieter übernimmst und die gefällt auf einmal nicht mehr. Die Dusche war ja vorher nicht da...

Sollte der Vermieter sich auf seine Kosten darauf einlassen, dann Glückwunsch

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Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von Celine2 am 08.08.2012, 15:36 Uhr

Ich habe jetzt alle alten Fugen rausgeschnitten und die Dusche neu verfugt - vorher den Schimmel, der dahinter war behandelt.

Die Plastiktüren habe ich mit speziellem Reiniger aus dem Baumarkt versucht sauber zu machen, aber sie sind halt einfach alt und tw. vom Kalk zerfressen.

Die Zementfugen habe ich mit Fugenweiß nachgemalt und jetzt sieht alles wieder ein wenig besser aus.

Ich hab dem Vermieter heute nen netten Brief geschrieben und einfach mal angefragt, ob er uns demnächst mal eine neue Dusche einbauen würde.

Danke für Eure Antworten.

Ich glaube übrigens, dass er für die Dusche doch zuständig ist, weil ich sie nicht vom Vormieter abgelöst habe, die hat der Vormieter einfach drinnen gelassen (er kann sie ja schlecht mitnehmen) - somit gehört sie zum vermieteten Haus, oder?

Wir machen oft was am Haus (Kleinreparaturen, Balkon streichen, etc., Garten anlegen, ...) die wir eigentlich nicht machen müssten bzw. die über die Kleinreparatur-Klausel hinausgehen. Das Verhältnis zum Vermieter ist auch gut. Mal sehen.

LG, Cel

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Re: Dusche - Vermieter zuständig?

Antwort von sechsfachmama am 08.08.2012, 21:21 Uhr

die vormieterin kann sie dem vermieter ja auch verkauft haben.

das war bei uns der fall. in unserer ersten wohnung gab es kein bad, nur ein waschbecken in der küche. so haben wir mit genehmigung eine dusche in die küche eingebaut, den kohleherd aus der küche rausgenommen, weil der soviel platz wegnahm (also ein kleiner transportabler) und durch einen ölradiator am fenster ersetzt.
der vermieter hat uns die dusche dann abgekauft, denn es war ja auch ne aufwertung von der wohnung.

das tolle dann war, als wir unsere kaution wiederbekommen sollten, war auf einmal eine wand im haus nass, die er darauf zurückführte, dass wir mit sicherheit die dusche nicht fachgerecht eingebaut hätten. ja klar. über ein jahr war alles in ordnung und nach auszug auf einmal ...
das ganze haus war nass, als wir auszogen, stellten wir den grund meiner täglichen kopfschmerzen fest - im schlafzimmer hinter den möbeln und unter der auslegeware war alles verschimmelt.
unsere befreundeten nachbarn hatten auch alles voller schimmel, haben dann aus verzweiflung solche hübschhässlichen deckenplatten überall drangepappt, nur um das nicht mehr sehen zu müssen (geholfen hats natürlich nix)
ende vom lied - wir haben unsere kaution nicht wiederbekommen und sind auch nicht mehr dort hingegangen, weils eh keinen sinn hatte.

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