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Geschrieben von tinai am 20.10.2005, 10:15 Uhr

DAs wäre das Dümmste, was Dein AG machen könnte

und abgesehen davon, wäre es Betrug! Du möchtest Dich arbeitslos melden und vom ersten Tag an ALG beziehen - darum gehts doch, sonst könntest Du selbst kündigen.

Dein AG darf Dir im EZ nicht kündigen! Je nachdem wie streng es gehandhabt wird, müsstest Du dagegen klagen um dem Arbeitsamt zu zeigen, dass Du alles unternommen hast. Dann trefft IHr Euch vorm Arbeitsgericht, dort wird dann ein Vergleich mit Abfindung ausgehandelt.

Ich würde als AG mich nie auf solche Tricks und Spielchen einlassen. WEnn Du Deine Arbeitsstelle nicht ausfüllen kannst, obwohl Du vielleicht wolltest, ist das zwar schade, aber in aller erster Linie Dein persönliches Problem.

Gruß Tina

 
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