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Geschrieben von kevome* am 20.10.2005, 11:05 Uhr

Kündigung vom Arbeitgeber

Also mir stellt sich zunächst die Frage, wie Du den arbeiten möchtest/könntest? Halbtags, Vollzeit aber nur immer einen Schicht oder wie auch immer.

Dann würde ich meinem AG genau dies schriftlich vorschlagen. Sollte er damit nicht einverstanden sein, so soll er Dir das bitte auch schriftlich geben.

Wenn Du dann selber kündigst, weil Deine Arbeitszeiten und die Kinderbetreuung, die Du hast, unvereinbar sind, so bekommst Du keine Sperre beim Alg 1. Allerdings musst Du schon grundsätzlich vorhaben zu arbeiten und auch eine Kinderbetreuung für die gewünschten Arbeitszeiten nachweisen können. Ohne Kinderbetreuung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und damit steht Dir auch kein Alg 1 zu. Hast Du z. B. nur einen normalen KiGa-Platz und könntest damit nur halbtags arbeiten, so steht Dir das Alg 1 auch nur entsprechend einer Halbtagsstelle zu.

Gruß Kerstin

 
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