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Geschrieben von MandyW am 20.10.2005, 9:54 Uhr

Kündigung vom Arbeitgeber

Hallo,

ich bin noch bis 31.12.2005 im Erziehungsurlaub,möchte aber versuchen das mich mein Arbeitgeber kündigt,da ich als Verkäuferin tätig bin und in Zwei Schichten gehen müßte,es aber nicht hinbekomme jemanden zu haben wenn ich zweite Schicht habe. Kann er mich jetzt schon kündigen,so das ich dann ab Januar 2006 arbeitslos bin???

 
14 Antworten:

DAs wäre das Dümmste, was Dein AG machen könnte

Antwort von tinai am 20.10.2005, 10:15 Uhr

und abgesehen davon, wäre es Betrug! Du möchtest Dich arbeitslos melden und vom ersten Tag an ALG beziehen - darum gehts doch, sonst könntest Du selbst kündigen.

Dein AG darf Dir im EZ nicht kündigen! Je nachdem wie streng es gehandhabt wird, müsstest Du dagegen klagen um dem Arbeitsamt zu zeigen, dass Du alles unternommen hast. Dann trefft IHr Euch vorm Arbeitsgericht, dort wird dann ein Vergleich mit Abfindung ausgehandelt.

Ich würde als AG mich nie auf solche Tricks und Spielchen einlassen. WEnn Du Deine Arbeitsstelle nicht ausfüllen kannst, obwohl Du vielleicht wolltest, ist das zwar schade, aber in aller erster Linie Dein persönliches Problem.

Gruß Tina

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@tinai

Antwort von MandyW am 20.10.2005, 10:28 Uhr

hallo gehts noch.Bitte Betrug was hat das bitte mit Betrug zu tun?? Soll ich mein Kind auf die Straße solnage sitzen lassen wenn ich arbeiten bin??? Ich habe keinen der auf meine Kleine aufpasst wenn ich 2Schicht habe!!! Selber kündigen,das wäre das dümmste was es gibt!!!Soll ich dann mein Kind von Luft und Lieber ernähren wenn ich eine Sperre bekomme oder was??

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@MandyW

Antwort von zrinade am 20.10.2005, 10:31 Uhr

muß dir recht geben, ich würde auch nicht selber kündigen, und das hat nix mit betrug zu tun

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Re: @tinai

Antwort von Moneypenny77* am 20.10.2005, 10:32 Uhr

Du hast einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle. Wenn Du kündigst, weil Du nicht arbeiten willst und somit ALG beziehst, ohne dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung zu stehen, dann ist das Betrug: Ja. Ansonsten weißt Du ja um diese Situation sicher nicht erst seit ein paar Tagen, da hättest Du Dich schon während der Elternzeit um einen neuen Job mit anderen Arbeitszeiten bemühen können. Von Luft und Liebe mußt Du Dein Kind auch nicht ernähren, dafür gibt es Hartz IV.
Desweiteren gibt es Kindergärten und Kindertagesstätten, die betreuen Kinder ganz gern, während die Eltern arbeiten.

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@MandyW

Antwort von Schwoba-Papa am 20.10.2005, 10:37 Uhr

das sind 2 Paar Schuhe ! Es gibt eine Rechtslage und es gibt dein persönliches Problem. Ist dein AG so doof (oder nimmt so kulant Rücksicht auf dich) und kündigt dich, bitte !

Ansonsten läuft es wie tinai geschrieben hat !

Ist ja für dich nix Neues mit dem Schichten oder ?

Grüßle

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Hast Du denn Deinen AG schon mal gefragt...

Antwort von Trini am 20.10.2005, 10:38 Uhr

ob es auch ohne Wechselschicht gehen würde???
Wenn Du nicht in den bisherigen Arbeitsvertrag zurück kannst/willst, mußt Du auch kündigen.
Und, wovon lebst Du denn jetzt???


Trini

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Danke Moneypenny und RALPH, wie würdest Du das beurteilen.

Antwort von tinai am 20.10.2005, 10:45 Uhr

Es ist Betrug, wenn ich eine sichere Arbeitsstelle nicht mehr antreten will, aber rumtrickse, um dann gleich als arbeitlos zu gelten und Arbeitslosengeld zu beziehen.

Nein, Du sollst Dein Kind nicht unversorgt lassen und auch nicht hungern. Allerdings fällt Dir das reichlich spät ein! Solltest Du aufgrund der Sperre dann nichts mehr zum Leben haben, wirst auch Du einmal zum Sozialamt gehen müssen!

Und warum der AG dumm wäre schreibe ich Dir gerne noch einmal: Sobald Du Dich arbeitslos wegen Kündigung meldest, bekommt der AG einen hübschen sechsseitigen Bogen, den auszufüllen ca. 1 Stunde mindestens in Anspruch nimmt. Er wird darauf hingewiesen, dass falsche Angaben zu Haftungsverpflichtungen führen können!

Eine der Fragen lautet sinngemäß: "Waren Sie zur Kündigung berechtigt" (standen gesetzliche oder tarifliche Gründe dagegen?). Kreuzt er dann "Ja" an, lügt er! Kreuzt er "Nein" an, bekommt er natürlich die Rückfrage. Sein Risiko, dass er Zahlung leisten muss, ist in Anbetracht der Kassenlage nicht gering - aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die ARbeitsämter gerne nachfragen und nachbohren. Auch der Gekündigte muss nachweisen, dass er alles gegen die Kündigung unternommen hat! Nicht jeder SB prüft das so genau, aber es gibt sie.

Ich würde als AG niemals nicht diesen "Gefallen" tun und persönlich schon gar nicht! Ich bin vollzeit berufstätig und zahle ohne Murren üppig in die Sozialkassen, aber ich ärgere mich maßlos über diese "NehmerMentalität".

Wie wäre es, wenn Du mal mit Deinem AG über Deine Schichten sprichst?

Gruß Tina

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Re: Kündigung vom Arbeitgeber

Antwort von kevome* am 20.10.2005, 11:05 Uhr

Also mir stellt sich zunächst die Frage, wie Du den arbeiten möchtest/könntest? Halbtags, Vollzeit aber nur immer einen Schicht oder wie auch immer.

Dann würde ich meinem AG genau dies schriftlich vorschlagen. Sollte er damit nicht einverstanden sein, so soll er Dir das bitte auch schriftlich geben.

Wenn Du dann selber kündigst, weil Deine Arbeitszeiten und die Kinderbetreuung, die Du hast, unvereinbar sind, so bekommst Du keine Sperre beim Alg 1. Allerdings musst Du schon grundsätzlich vorhaben zu arbeiten und auch eine Kinderbetreuung für die gewünschten Arbeitszeiten nachweisen können. Ohne Kinderbetreuung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und damit steht Dir auch kein Alg 1 zu. Hast Du z. B. nur einen normalen KiGa-Platz und könntest damit nur halbtags arbeiten, so steht Dir das Alg 1 auch nur entsprechend einer Halbtagsstelle zu.

Gruß Kerstin

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Re: Kündigung vom Arbeitgeber

Antwort von MandyW am 20.10.2005, 11:47 Uhr

ich bin als Verkäuferin tätig und da gabs 2.Schichten von 6.00-13.30 uhr und von 13.30-20.15 Uhr.So mein Freund ist über die Woche nicht da Omas sind auch alle beide im Handel tätig.Wenn Urlaub bei uns in der Firma ist muß man auch mal zweimal auf Arbeit gehen.Ab Dez.habe ich einen Grippenplatz für 5h.Würde super gerne die fünf h arbeiten gehen,aber das ist in underen Firma nicht machbar,welche Kolegin findet es klasse wen die eine nur Frühschcihten macht??

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Meine Mutter hat den Spätdienst geliiiiiebt!

Antwort von Trini am 20.10.2005, 11:51 Uhr

Es gibt tatsächlich Mütter, die am Nachmittag z.B. den Mann oder die Oma zur Verfügung haben.

Und vielleicht würdet Ihr es ja auch hinkriegen, daß die Omas z.B. genau Frühschicht machen, wenn Du Spätschicht hast.

Trini

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Re: Meine Mutter hat den Spätdienst geliiiiiebt!

Antwort von MandyW am 20.10.2005, 12:19 Uhr

das funktioniert leider bei mir nicht weil meine Mutter Filialleiterin ist und meine Schwiegermutter selbständig!!!

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um wen geht es denn???

Antwort von brockdorf am 20.10.2005, 13:11 Uhr

um deine kollegen, oder um dich und dein kind?

versuch doch erstmal es zu regeln...

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Re: Kündigung vom Arbeitgeber

Antwort von mink am 21.10.2005, 8:40 Uhr

ich hatte menem aabeitgeber damals angeboten ich komme wie immer ab 7.00 arbeite dann ohne pause 8std durch und hätte dann auch mein monatsoll geschaft zu mal meine ssvertretung kurz danach selbst wegen ss ausschied
ich habs ihm halt anders vormuliert
aber er sagte ich müße so verfügbar sein wie vor der ss und bot mir von selbst an mich zu kündigen ob wohl ich extra um den job zu machen umgezogen bin wenn du eine arbeitgeber hast der mit sich reden läst frag ihn ob er dir kündigt viel erfolg ute

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Re: kündigung nachtrag

Antwort von mink am 21.10.2005, 8:46 Uhr

ich denke nicht das es um betrug geht ich hatte niemanden da die familie min 40km emtfernt wohnt umd nachbarn selbst alle arbeiteten
ich habe mit meinem mann tagelang überlegt wie das zumachen wäre da unser kiga keine mittagbeträuung angeboten hatte das war vor 8j

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