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Geschrieben von shinead am 24.09.2013, 22:28 Uhr

Bitte,könnt ihr mir helfen ?? Ziemlich lang, Entschuldigung

Nach 24 Monaten hat er Anspruch auf ALG1. Das Arbeitsamt zählt aber hierbei keinenZuschuss für die Wohnung.

Wenn er schon einen Bescheid in der Hand hat, Widerspruch einlegen!

Behelfsweise ALG 2 beantragen inklusive der tatsächlichen Wohnkosten.

Schnellstens zum Anwalt (Beratungsschein über das Amtsgerichts holen) und ihm die Sache übergeben.

In Deutschland verliert man seine Wohnung nicht so schnell. Auf jeden Fall mit dem Vermieter reden und Unterlagen dort vorlegen!

 
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