Froschbein
Hallo erst mal
habe einige Fragen die mir sehr Kopfzerbrechen bereiten.
Mein Bruder hat etwas über 2 Jahre am Stück gearbeitet. Das AA sagt aber er bekomme nur Harz 4. Geht das ? Bekommt man nicht nach einem Jahr Arbeitslosengeld ?
Er soll 2000 Euro bis Donnerstag bezahlen, wo könnte man die auftreiben (geht um die Wohnung, das AA hatte ihm gesagt sie bezahlen einen Anteil an der Miete und haben es aber nicht gemacht (ihn nicht darüber informiert) und so haben sich die Schulden angehäuft ?
Stimmt es, das es Wohngeld nur für unter 700 Euro Lohn im Monat gibt ?
Wie ist das bei einer Schuldnerberatung, kostet die was ?
Ich danke Euch schon mal, sind ziemlich verzweifelt. Er verliert seinen Job Ende des Monats und sitzt, wenn er Pech hat bald auch noch auf der Straße
Wie alt seid Ihr denn? Also wenn er 2 Jahre am Stück gearbeitet hat, dann kriegt er auch ALG1. Nach 1 Jahr würde er dann in ALG2 fallen. Das mit den 700€ ist Quatsch. Das hat damit zu tun, wieviel Miete man zahlt und wieviel Einkommen man hat. Allerdings schließen sich ALG2 und Wohngeld aus. Man kann nur eins davon kriegen. Das mit der nichtgezahlten Miete kann eigentlich nicht sein. Da hat das Amt sicher einen Bescheid geschickt. Schuldenberatung macht z.B. die Caritas.
Nach 24 Monaten hat er Anspruch auf ALG1. Das Arbeitsamt zählt aber hierbei keinenZuschuss für die Wohnung. Wenn er schon einen Bescheid in der Hand hat, Widerspruch einlegen! Behelfsweise ALG 2 beantragen inklusive der tatsächlichen Wohnkosten. Schnellstens zum Anwalt (Beratungsschein über das Amtsgerichts holen) und ihm die Sache übergeben. In Deutschland verliert man seine Wohnung nicht so schnell. Auf jeden Fall mit dem Vermieter reden und Unterlagen dort vorlegen!
aber wenn er erst zum ende des monats arbeitslos wird, dann hat er doch bisher lohn bekommen und da hätte doch eh kein amt irgenwas bezahlt udn er hätte es selbst zahlen müssen. Hat er die Kündigung selbst verschuldet oder gar selbst gekündigt? Dann bekommt er ne sperre und 3 monate lang kein Arbeitslosengeld und dann muss er hartz 4 beantragen für diese zeit, bzw. je nachdem was er verdient hat bekommt er noch ergänzendes hartz 4 zum arbeitslosengeld dazu. Wohngeld gibt zum arbeitslosengeld dazu, de grenze gibts da nihct wirklich, es sind quasi alles einzelfallentscheidungen, da gibts nicht so nen satz wie beim hartz 4. Allerdings schließen sich wohngeld und hartz 4 aus. Entweder man hat mit wohngeld genug (dementsprechend mehr wie hartz 4) oder aber man hätte mit wohngeld noch weniger wie hartz 4 dann würde es nur hartz 4 geben.
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