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Geschrieben von Luni2701 am 24.09.2013, 22:40 Uhr

Bitte,könnt ihr mir helfen ?? Ziemlich lang, Entschuldigung

aber wenn er erst zum ende des monats arbeitslos wird, dann hat er doch bisher lohn bekommen und da hätte doch eh kein amt irgenwas bezahlt udn er hätte es selbst zahlen müssen.

Hat er die Kündigung selbst verschuldet oder gar selbst gekündigt? Dann bekommt er ne sperre und 3 monate lang kein Arbeitslosengeld und dann muss er hartz 4 beantragen für diese zeit, bzw. je nachdem was er verdient hat bekommt er noch ergänzendes hartz 4 zum arbeitslosengeld dazu.

Wohngeld gibt zum arbeitslosengeld dazu, de grenze gibts da nihct wirklich, es sind quasi alles einzelfallentscheidungen, da gibts nicht so nen satz wie beim hartz 4. Allerdings schließen sich wohngeld und hartz 4 aus. Entweder man hat mit wohngeld genug (dementsprechend mehr wie hartz 4) oder aber man hätte mit wohngeld noch weniger wie hartz 4 dann würde es nur hartz 4 geben.

 
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